Hollywood gegen KI: Mein Drehbuch gehört mir
Diese Woche sorgten zwei Nachrichten für Aufatmen in der Filmbranche, die in der Sache nichts miteinander zu tun haben – im Prinzip aber sehr viel. Dienstagnacht einigten sich die Vertretung der amerikanischen Drehbuchautor:innen, die Writers Guild of America (WGA), und die Alliance of Motion Picture and Television Producers (AMPTP), im Auftrag der Studios und Streamingproduzenten, auf ein 94-seitiges Vertragswerk, das auf drei Jahre die Rechte der Autorinnen regelt.
Und am Mittwoch endete in Berlin die Klage der Drehbuchautorin Anika Decker gegen Til Schweiger: Es ging um Nachzahlungsforderungen für ihre Arbeit an den Kino-Erfolgen „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“.
In den USA wird der Punkt, auf den Decker insistierte (und der ihr am Ende weitere 180.000 Euro bescherte), nach der geplanten Ratifizierung durch die 11.500 WGA-Mitglieder am Dienstag bis zum 1. Mai 2026 geregelt sein.
Wie können die Autor:innen über ihre Honorare hinaus an den Gewinnen von Filmen und Serien – im Streaming-Zeitalter immer wichtiger – beteiligt werden? Anika Decker musste für ihren Anspruch fünf Jahre vor Gericht streiten.
Veränderte Produktionsbedingungen
Die Einigung in den USA zeigt, wie sehr sich die Produktionsbedingungen durch die Streamingdienste verändert haben: Die Anforderungen an die Filmschaffenden wachsen, die Gewinne auch – doch die Löhne sollten stagnieren. Zwar ist die goldene Streaming-Ära schon wieder am Abklingen, aber die ständige Verfügbarkeit hat die Verbreitung von Filmen – und damit auch das Nutzerverhalten – verändert.
Die drei Seiten des Vertragswerks, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz festlegen, ist für die Zukunft der Kreativen eminent. Aber dass sich die Autor:innen auch mit ihren Lohn-und Arbeitsrechtsforderungen (Krankenversicherung, Altersvorsorge für die tausenden Filmschaffenden, die nicht im Rampenlicht stehen) durchgesetzt haben, wird den Schauspieler:innen, die sich immer noch im Streik befinden, ebenfalls helfen. Die Studios müssen anerkennen, dass sich die Arbeit verändert – und dies entsprechend honorieren.
Die drei Jahre, auf die der Vertrag nun befristet ist, verschaffen der Branche Zeit, die rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz zu beobachten.
Die Autor:innen haben sich mit ihren wichtigsten Forderungen durchsetzen können: Die Schreiber behalten auch bei von KI vorproduzierten Drehbuchentwürfen die alleinige Autorenschaft und werden für ihre Arbeit voll entlohnt. Auch darf kein Produzent eine:n Autor:in dazu verpflichten, eine KI zu benutzen; denen steht jedoch frei, in Absprache mit dem Auftraggeber von einer KI Gebrauch zu machen.
Noch interessanter – gerade für die Verhandlungen der Schauspielgewerkschaft Screen Actors Guild, die den Vertrag genau studieren wird – dürfte der Passus sein, der den Studios untersagt, eine KI mit Drehbüchern zu „kultivieren“, damit diese etwa ein Skript im Stil des preisgekrönten Aaron Sorkin („West Wing“) ausspuckt.
Die unverkennbare Handschrift des menschlichen Autors muss geschützt werden. Das werden auch die Schauspieler:innen beruhigt registriert haben. Ein digitaler Avatar wie der „verjüngte“ Harrison Ford im letzten „Indiana Jones“ unterliegt künftig strengen Auflagen.