Neue Wahlordnung für RBB-Spitze : Bloß kein Chaos mehr wie bei der Demmer-Wahl
Der Wahl von Ulrike Demmer im Juni 2023 ins Amt der Intendantin beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) war ein chaotisches Wahlverfahren vorausgegangen, sowohl was die Kandidatinnen und Kandidaten, aber auch die Gremien des öffentlich-rechtlichen Senders anging.
Richtung Normalität
Das soll anders werden, der RBB möchte als ja „normale“ Anstalt im ARD-Rund und in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Am Donnerstag wurde ein weiterer Schritt Richtung Normalität gegangen, als der Rundfunkrat eine neue Wahlordnung für künftige Intendantinnen und Intendanten beschlossen hat – mit 14 Ja-und zwei Nein-Stimmen.
Dreh- und Angelpunkt ist unverändert die Findungskommission mit je drei Vertretern aus Rundfunk- und Verwaltungsrat. Im Regelfall nimmt ihre Arbeit zwölf Monate vor Ablauf der regulären Amtszeit der Intendantin oder des Intendanten auf. Wird die Senderspitze vorzeitig frei, wird die Findungskommission unverzüglich tätig.
Die Sitzungen der Kommission finden nicht öffentlich statt. Sie formuliert laut beschlossener Vorlage das Anforderungsprofil für die nächste Senderspitze, danach wird das Amt öffentlich ausgeschrieben. Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen, der mit Bewerberinnen und Bewerbern geführten Gespräche und eingeholter Referenzen wird die Findungskommission „mindestens drei Personen“ zur Wahl vorschlagen.
Deren Namen werden veröffentlicht, zwischen dieser Veröffentlichung und dem Wahltag im Rundfunkrat sollen wenigstens vier Wochen liegen. Die damit erreichte Transparenz kann dabei wie bei der jüngsten Intendantenwahl im WDR dafür genutzt werden, dass die Kandidatinnen und Kandidaten von interessierter Seite befragt werden und umgekehrt für sich werben können.
Am Wahltag selbst sollen sich die Kandidatinnen und Kandidaten dem Gremien und der Öffentlichkeit nacheinander vorstellen und für Fragen aus dem Rundfunkrat zur Verfügung stehen. Für eine weitergehende Aussprache im Gremium kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, für den Wahlvorgang selbst ist sie wieder herzustellen. Die Wahl erfolgt dann geheim.
Dann wird es spannend: Wird die erforderliche Mehrheit im ersten oder zweiten Wahlgang von keiner oder keinem Vorgeschlagenen erreicht, so stehen im dritten Wahlgang die beiden Vorgeschlagenen zur Wahl, die im zweiten Wahlgang die höchste und die nächstniedrigere Stimmzahl erhalten haben. Erreicht auch dabei keiner die erforderliche Mehrheit, so steht im vierten Wahlgang nur noch der Bewerber oder die Bewerberin mit den meisten auf sich vereinigten Stimmen zur Wahl. Erreicht dieser Bewerber oder diese Bewerberin im vierten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit, so muss die Findungskommission erneut einen Wahlvorschlag vorlegen, über den nach Ablauf eines Monats der Rundfunkrat entscheidet.
Das will im RBB keiner, da sei die neue Wahlordnung vor.