Rechtsstreit beginnt ohne Bobic: Hertha nennt Gründe für die Kündigung des Ex-Geschäftsführers

Im Rechtsstreit mit Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic stützt Hertha BSC die außerordentliche Kündigung auf das Verhalten des 52-Jährigen in einem Fernsehinterview und eine Verdachtskündigung. Ein Urteil wurde vor dem Landgericht Berlin am Montag zunächst nicht gesprochen, könnte nach Beratungen aber noch folgen. Eine Fortsetzung des Prozesses ist ebenso möglich. Dann könnte auch Bobic als Zeuge gehört werden. Am Montag ließ er sich wie Hertha auch von seinen Anwälten vertreten.

Der Fußball-Zweitligist hatte dem 52-jährigen Anfang 2023 zunächst ordentlich und dann außerordentlich gekündigt. Wie die Vorsitzende Richterin Dr. Astrid Zilm sagte, sei jemandem bei Hertha zugetragen worden, dass Bobic einem Herrn Hellmann geheime Unterlagen zugetragen habe. Nähere Angaben wurden dazu nicht gemacht. In diesem Fall hätte Bobic gegen eine Geheimhaltungsklausel verstoßen. Damit begründet Hertha den Ausspruch einer Verdachtskündigung.

Bei einer solchen Kündigung hätte Hertha Bobic aber zu diesem nicht bewiesenen Verdacht anhören und vorher ausreichend über die Vorwürfe informieren müssen. Zu der Anhörung kam es nicht. Die Anwälte des Ex-Managers argumentieren, dass die Einladung Bobic zu kurzfristig zugestellt wurde. Das Gericht sah Argumente für beide Seiten. Man könne dies auch als Verzicht auf eine Anhörung auslegen.

Zwischen Hertha und Bobic läuft nicht nur ein Verfahren

Bobic hatte zudem unmittelbar vor seiner ordentlichen Kündigung nach der Derby-Niederlage gegen Union Berlin wütend auf eine Reporter-Frage reagiert. „Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert“, sagte Bobic im Weggehen zu einem RBB-Reporter. Er entschuldigte sich kurz darauf für den Vorfall.

Hier zeigte das Gericht Verständnis für die mögliche Emotionalität nach so einem Spiel. „Wir sind nicht bei den Berliner Philharmonikern oder bei einem Interview bei einer Anwaltskanzlei“, sagte Richterin Zilm. Es sei fraglich, ob dies wirklich als ernst gemeinte Drohung zu interpretieren sei.

Wenn du noch mal fragst, kriegst du eine gescheuert.

Fredi Bobic während eines Interviews im letzten Jahr

Hertha-Anwalt Johan-Michel Menke wies jedoch darauf hin, dass Bobic einen Verhaltenskodex bei der Hertha unterschrieben habe. Dieser verpflichte alle Mitarbeiter dazu andere Menschen intern und öffentlich mit „Würde und Respekt“ zu behandeln und „die Unabhängigkeit von Journalisten und Medien zu achten“. Bobics Anwälte machten jedoch geltend, dass dieser Verhaltenskodex dem Gericht zu spät eingereicht worden sei.

Bei der ordentlichen Kündigung neige das Gericht eher zu der Einschätzung, dass diese rechtmäßig sei, sagte Zilm. Dann würde Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung zustehen, sofern die außerordentliche Kündigung für nicht rechtmäßig erklärt werden sollte.

Wir sind nicht bei den Berliner Philharmonikern oder bei einem Interview bei einer Anwaltskanzlei.

Astrid Zilm, Richterin im aktuellen Verfahren

Auch eine außergerichtliche Einigung ist weiter möglich. Allerdings liegen beide Seiten dort finanziell offenbar weit auseinander. Ein erstes Angebot von Hertha lehnte die Bobic-Seite ab. Es sei „deutlich weg vom Mindestmaß gewesen“, sagte Anwalt Matthias Weidmann.

Es ist nicht das einzige Verfahren in der Sache am Landgericht. In dem zweiten, von Bobic initiierten Urkunden-Verfahren geht es nach Angaben einer Gerichtssprecherin um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Dort platzten bislang alle Termine, zuletzt erneut wegen eines Befangenheitsantrags der Hertha.

Erhält Bobic diesen Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seit rund einem Jahr eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen. Sollte die Kammer dann in einem Nachverfahren aber zu der Ansicht gelangen, dass die Kündigungen rechtmäßig waren, müsste der 52-Jährige das Geld zurückzahlen.