Der RBB und die Ruhegelder: Immer schön weiter zahlen

Das Gerichtsurteil im Prozess zwischen der ehemaligen RBB-Programmdirektorin Claudia Nothelle und dem öffentlich-rechtlichen Sender brachte die sogenannte Ruhegeld-Praxis im öffentlich-rechtlichen System wieder in die Schlagzeilen.
Als Konsequenz muss der RBB Nothelle rückwirkend und weiterhin monatlich 8.347 Euro bezahlen; dass sie als Professorin für Fernsehjournalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendhal nochmals rund 7000 Euro verdient, ist rechtens, im Vertrag zwischen Nothelle und Sender wurde die Anrechnung des zusätzlichen Verdienstes nach Nothelles Ausscheiden aus dem Sender nicht vereinbart.
War und ist Claudia Nothelle die einzige Führungskraft, die Ruhegeld bekommt? Auf Tagesspiegel-Anfrage hatte Sprecher Justus Demmer Anfang März mitgeteilt, „der RBB zahlt keine ,Ruhegelder‘ im Sinne von Überbrückungszahlungen zwischen (vorzeitigem) Arbeitsende und dem Beginn von Altersbezügen mehr“. Dann kam das Urteil im Streit mit Claudia Nothelle – und jetzt zahlt der Sender wieder.
Der RBB will Ruhe in der Ruhegeld-Frage haben
Aber nur im Fall Nothelle? Die „Welt am Sonntag“ berichtete, 2022 habe der RBB an 17 Personen Zahlungen in Höhe von 2,2 Millionen Euro geleistet. Auf eine weitere Tagesspiegel-Anfrage zum Thema hieß es: „Der RBB äußert sich zu einzelnen Vertragsbedingungen mit ehemaligen Mitarbeiter/innen nicht, auch nicht mittelbar.“
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Ist das ein praktikables, gerechtfertigtes Verhalten, das nachzuvollziehen ist? Natürlich nicht. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg möchte in der Ruhegeld-Frage jetzt Ruhe haben. Menschlich verständlich, in der Sache nicht. Die Öffentlichkeit muss erfahren, wie mit der jährlich halben Milliarde Euro, mit der die Öffentlichkeit den Sender freiwillig oder nicht freiwillig finanziert, in der Zweiländeranstalt umgegangen wird.