Schock-Urteile in Österreich: Gericht spricht zehn Angeklagte nach Missbrauch von Zwölfjähriger frei
- Mädchen (12) von Jugendlichen vergewaltigt – Prozess in Wien
- Empörung nach Urteil am Wiener Landesgericht: Überraschende Freisprüche für alle zehn Angeklagte
- Widersprüchliche Aussagen von Missbrauchsopfer führten zu Freispruch-Urteilen
Der Fall eines Mädchens aus Wien, das im Alter von zwölf Jahren von mehreren männlichen Personen zwischen 16 und 21 Jahren sexuell missbraucht worden sein soll, sorgte für einen Aufschrei. Nun ist die Empörung erneut groß, denn im Missbrauchsprozess, der am Landesgericht Wien verhandelt wurde, kamen die zehn Angeklagten allesamt mit Freisprüchen davon, wie unter anderem “heute.at” und der österreichische “Kurier” berichteten.
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Missbrauchsprozess in Wien nach mutmaßlicher Vergewaltigung von Zwölfjähriger
Das Wiener Landesgericht hat am 26. September 2025 alle zehn Angeklagten im Missbrauchsprozess um eine damals Zwölfjährige freigesprochen. Den Jugendlichen und jungen Männern waren sexuelle Handlungen gegen den Willen des Mädchens vorgeworfen worden.
SucheNach knapp einstündiger Beratung verkündete der Schöffensenat die überraschenden Freisprüche. Der vorsitzende Richter Daniel Schmitzberger begründete die Entscheidung mit erheblichen Widersprüchen in den Aussagen der Hauptzeugin. Besonders zwischen ihren Angaben bei der Polizei und der späteren kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht hätten sich große Unstimmigkeiten gezeigt. Das Beweisverfahren habe “ganz klar zu Freisprüchen geführt”, erklärte der Richter. Die Staatsanwaltschaft Wien gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Mädchen (21) von zehn jungen Männern vergewaltigt – Täter sollen Opfer eingeschüchtert haben
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, zwischen März und Juni 2023 in Wien-Favoriten sexuelle Handlungen mit dem Mädchen gegen dessen Willen vorgenommen zu haben. Die Vorfälle sollen sich in einem Hotelzimmer, mehreren Treppenhäusern, einem Hobbyraum und in mindestens drei Fällen in einer Wohnung eines Angeklagten zugetragen haben.
Laut Anklage hätten die Jugendlichen das Mädchen mit Worten wie “Komm schon, mach doch” zu Geschlechtsverkehr gedrängt. Die Staatsanwältin erklärte, das Kind habe “keinen anderen Ausweg” gesehen. Nach Darstellung der Anklagebehörde lernte die Zwölfjährige zunächst einen der Beschuldigten über eine Freundin kennen. Bereits beim ersten Treffen sei es unter Druck zu sexuellen Handlungen gekommen. Das Mädchen sei auch mit Gewaltvideos eingeschüchtert worden. Zwei Angeklagte mussten sich wegen geschlechtlicher Nötigung verantworten, die übrigen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung.
Mutmaßliches Vergewaltigungsopfer verstrickt sich in Widersprüche – Chatverläufe und Zeugin widerlegen Opferdarstellung
Die gerichtliche Überprüfung der Beweismittel ergab indes ein anderes Bild als von der Anklage dargestellt. Ausgewertete Chatverläufe verstärkten die Zweifel an den Vorwürfen erheblich. Eine entscheidende Rolle spielte die Aussage einer engen Freundin des Mädchens, die vor Gericht als Zeugin auftrat. Die Freundin berichtete, dass ihr die damals Zwölfjährige zwar von sexuellen Handlungen erzählt habe. Von Gewalt oder Vorfällen gegen ihren Willen sei jedoch nie die Rede gewesen. Diese Aussage stand im direkten Widerspruch zu den Schilderungen, die das Mädchen gegenüber den Ermittlungsbehörden gemacht hatte. Der Schöffensenat sah durch diese Unstimmigkeiten die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin erschüttert. Die Beweislage reichte nicht aus, um die schwerwiegenden Vorwürfe gegen die Angeklagten zu bestätigen.
Medienschelte nach Missbrauchsprozess: Welchen Einfluss hatte die Berichterstattung auf das Urteil?
Der vorsitzende Richter übte scharfe Kritik an der medialen Berichterstattung über den Fall. Die Darstellung in den Medien bezeichnete er als “sehr bedauerlich” und teilweise falsch. Es seien Behauptungen aufgestellt worden, die sich nicht mit den Ermittlungsergebnissen gedeckt hätten. Als besonders gravierendes Beispiel nannte Schmitzberger den von Boulevardmedien verwendeten Begriff “Gruppenvergewaltigung”, den er als “absurd” zurückwies. Die fehlerhafte Berichterstattung habe sich sowohl zum Nachteil der Angeklagten als auch des Opfers ausgewirkt. Der Richter betonte zudem, dass einige der Beschuldigten zum Tatzeitpunkt selbst erst 14 Jahre alt und damit gerade strafmündig gewesen seien. In seinen Ausführungen kritisierte er, dass falsche mediale Darstellungen auch dazu genutzt worden seien, politische Forderungen voranzutreiben.
Auch diese Missbrauchsfälle sorgten für Entsetzen:
loc/news.de/dpa/stg