Rückgabe und Millionen-Entschädigung gefordert: Japanische Firma verteidigt Besitzrechte an Van Goghs „Sonnenblumen“
Das japanische Versicherungsunternehmen Sompo Holding hat sein Eigentum an Van Goghs berühmten „Sonnenblumen“ gegen Rückgabeforderungen verteidigt.
Es weise alle „Vorwürfe eines Fehlverhaltens“ zurück und werde entschieden für seine Eigentumsrechte eintreten, erklärte das Unternehmen am Dienstag in einer Stellungsnahme an die Nachrichtenagentur AFP. Die Erben des früheren jüdischen Besitzers hatten Sompo im vergangenen Monat auf Rückgabe des Gemäldes sowie auf Hunderte Millionen Dollar Entschädigung verklagt.
Vincent van Gogh hatte insgesamt fünf Versionen des berühmten Stilllebens gemalt. Eine Version davon hängt seit rund 35 Jahren im Sompo Museum of Art in Tokio. Erstanden hatte es der Vorgänger der Sompo Holding, die Yasuda Fire & Marine Insurance Company, 1987 bei einer Auktion von Christie’s für den damaligen Rekordpreis von knapp 40 Millionen Dollar.
Die Erben des ehemaligen jüdischen Besitzers Paul von Mendelssohn-Bartholdy werfen der Versicherungsgesellschaft vor, die Nazi-Vergangenheit des Gemäldes „rücksichtslos missachtet“ zu haben – demnach sah sich der Berliner Bankier schon 1934 unter der Nazi-Diktatur gezwungen, seine „Sonnenblumen“ zu verkaufen.
Der Sompo Holding warfen die Erben vor, „seit Langem“ von der umstrittenen Herkunft des Gemäldes gewusst zu haben. Dennoch habe sie es „unrechtmäßig für eine ausgefeilte Markenstrategie“ verwendet und sich auf diese Weise um Milliarden von Dollar bereichert.
Es ist nicht das einzige Gemälde, das die Erben des jüdischen Kunstsammlers zurückfordern. Im Jahr 2020 erreichten sie, dass die National Gallery of Art in Washington ihnen die Eigentumsrechte an Pablo Picassos Pastell „Kopf einer Frau“ übertrug. (AFP)
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