Frühere Leiterin der RBB-Intendanz: Verena Formen-Mohr scheitert mit Kündigungsschutzklage

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat sich mit der Kündigung der früheren Leiterin der Intendanz vor Gericht in erster Instanz durchgesetzt. Das Arbeitsgericht Berlin habe die Kündigungsschutzklage der Leiterin der Hauptabteilung Intendanz beim RBB am Freitag abgewiesen, teilte das Gericht mit. Die außerordentliche Kündigung sei wirksam. Dem RBB sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Befristung am 31. Juli 2025 nicht zuzumuten. Der RBB hatte Verena Formen-Mohr im August zunächst freigestellt und dann fristlos gekündigt. (Az.: 21 Ca 10927/22).

Vorgaben missachtet

Die Klägerin habe Vorgaben für die Rechnungsfreigabe und die Erweiterung von Beratungsverträgen missachtet, hieß es zur Begründung der Gerichtsentscheidung. Voraussetzung wären schriftliche Beraterverträge gewesen. Mit ihrem Agieren habe sie Vermögensinteressen des RBB gefährdet. Die Anforderungen an das Verfahren und die Form von Beraterverträgen seien beim RBB klar geregelt und keine bloße Formsache. Ohne ihre Beachtung sei die Rechenschaft über die Verwendung der Gebührengelder nicht möglich.

Eine Abmahnung sei aufgrund der klaren Regelungen beim RBB, der herausgehobenen Stellung der Klägerin und des Umfangs ihrer Verfügungsbefugnis mit der damit einhergehenden Verantwortung nicht erforderlich gewesen, betonte das Gericht. Der RBB habe nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente zügig ermittelt und die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Frist erklärt. Eine Umdeutung in eine ordentliche Kündigung als milderes Mittel sei nicht in Betracht gekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung eingelegt werden.

Verena Formen-Mohr ist nicht die einzige, die sich gegen ihre außerordentliche Kündigung beim RBB vor Gericht wehrt. Auch drei frühere Direktoren haben vor dem Arbeitsgericht geklagt. Ex-Intendantin Patricia Schlesinger wiederum ist vor das Landgericht Berlin gezogen und fordert die Zahlung ihrer Betriebsrente.

Beschäftigung bis 2025

Formen-Mohr ist mehr als 25 Jahren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tätig gewesen. Ihr jüngstes Arbeitsverhältnis war laut Gerichtsangaben befristet und wäre zum Sommer 2025 abgelaufen. Auch von der damaligen Geschäftsleitung, zu der Formen-Mohr selbst nicht gehörte, ist niemand mehr im Amt.
In der Verhandlung wehrten sich Formen-Mohr und ihr Anwalt entschieden gegen Vorwürfe des Senders. Sie verlas ein Statement. „Als Umsetzerin von Entscheidungen und Beschlüssen – das habe ich auch im Nachhinein gründlich geprüft – kann ich mir bis heute keine Vorwürfe machen“, sagte sie. Eigenmächtig, wie es ihr jetzt unterstellt werde, habe sie nie einen einzigen Vertrag ausgelöst oder beauftragt. Sie habe Beschlüsse und Entscheidungen der Intendantin und der Geschäftsleitung, der sie selbst nicht angehörte, umgesetzt. Sie sagte auch, sie habe das Gefühl, dass einfach Gründe gesucht und konstruiert worden seien, um sie loszuwerden.

Der RBB teilte zu dem Urteil mit: Man halte die Entscheidung für den Sender, die Mitarbeitenden und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für wichtig. „Es ist für uns ein weiterer Schritt bei unserer kontinuierlichen Aufarbeitung von Fehlverhalten unter der ehemaligen Geschäftsleitung. Wir sehen uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass hier nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Grenzen überschritten wurden.“ (mit epd/dpa)