Appell an Ministerpräsidenten: Öffentlich-rechtliche Gremien machen mobil für höheren Rundfunkbeitrag
In einem öffentlichen Appell haben sich mehr als 30 Gremienmitglieder des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an die Politik gewandt. Die Mitglieder der Rundfunk- und Verwaltungsräte von ARD, ZDF und Deutschlandradio – darunter des RBB-Verwaltungsrates mit ihrem Vorsitzenden Benjamin Ehlers – fordern die Konferenz der Regierungschefs und Regierungschefinnen der Länder dazu auf, die Empfehlungen der KEF zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 58 Cent auf 18,94 Euro „zeitgerecht umzusetzen, sodass unter Einhaltung der parlamentarischen Verfahren zu Beginn der neuen Beitragsperiode am 01.01.2025 eine gesicherte Finanzierung aller Rundfunkanstalten gegeben ist“.
Die Sorge der Gremien ist berechtigt, denn die Zeit für das ordnungsgemäße Verfahren könnte knapp werden. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, also die KEF, hatte auf Basis der Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ende Februar eine Beitragserhöhung von 58 Cent empfohlen.
Das weitere Procedere sieht vor, dass die Ministerpräsidentenkonferenz diese Experten-Empfehlung im nächsten Schritt übernimmt und in einem entsprechenden Staatsvertrag fixiert. Abschließend müssen die Landesparlamente darüber abstimmen.
Sind die Landesparlamente in Sachsen, Thüringen und Brandenburg rechtzeitig abstimmungsbereit?
In diesem Herbst werden am 1. September die Landtage in Sachsen und Thüringen und am 22. September das Parlament von Brandenburg gewählt. Danach vergehen einige Wochen bis zur konstituierenden Sitzung der Landtage. Wobei nicht mit einer Abstimmung über den Rundfunkbeitrag zu rechnen ist, bevor in den Ländern die Zusammensetzung der jeweiligen Regierungen feststeht.
Die Unterzeichner des Beitragsappells haben nun ihre Befürchtung geäußert, dass das „durch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten vorgeprägte Verfahren zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten derzeit nicht eingehalten wird“. Dies könne dazu führen, dass die Anstalten in der Planung von Investitionen und Produktionen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen – und somit auch die Gremien – „ohne klare Zukunftsperspektive wichtige Zeit verlieren“.
Die Unterzeichner des Appells fordern die Ministerpräsidenten auf, „ihre politische Gestaltungsverantwortung für Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten wahrzunehmen“. Die Sender benötigten eine medienpolitische Perspektive, die „die sehr hohe Akzeptanz ihrer Angebote in der Gesellschaft“ auch in der Zukunft gewährleistet. Ohne Beitragserhöhung seien weitere Sparmaßnahmen nötig, „die Funktion, Qualität und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Dauer schwächen werden“.
Der Appell enthält zugleich eine Warnung. Sollten die nötigen Beschlüsse nicht zeitnah erfolgen, könnte man sich veranlasst sehen, die Intendanten zur Anrufung des Bundesverfassungsgerichts aufzufordern.
Die Karlsruher Richter hatten vor drei Jahren die Blockade der Beitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt aufgehoben. Im Jahr 2020 hatte sich das Bundesland gegen eine Erhöhung auf 18,36 gestellt, in dem es den Staatsvertrag dem Landtag in Magdeburg nicht vorgelegt hatte. Damit habe Sachsen-Anhalt die Rundfunkfreiheit verletzt, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Zuvor hatte sich abgezeichnet, dass die Beitragserhöhung im Magdeburger Landtag keine Mehrheit gefunden hätte. Seinerzeit hatte es aber zumindest einen Staatsvertrag gegeben, der bis Ende 2020 von 15 Länderparlamenten ratifiziert worden war.