Rechtsaufsicht über den RBB: Der neue Staatsvertrag soll es regeln
Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt das Gebot der Staatsferne. Was nicht heißt, dass die Politik außen vor bleibt. Neben relevanten gesellschaftlichen Gruppen hat sie in den Rundfunkräten einen festen Platz. Die Landesparlamente…
Weiterlesen...
Weiterlesen...