Vorstoß der Landesrechnungshöfe: Keine Politiker mehr in öffentlich-rechtlichen Gremien
Bestimmte Politiker sollten aus Sicht von Rechnungshofprüfern nicht in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sitzen. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich gebotene Staatsferne des Rundfunks dürften Personen, die in herausgehobener Funktion in einer politischen Partei oder Fraktion Verantwortung tragen, kein Überwachungsmandat haben – also Mitglied im Rundfunkrat oder Verwaltungsrat sein, teilte der Landesrechnungshof Brandenburg am Freitag als Empfehlung mit.
Saleh raus?
Rechnungshof-Präsident Christoph Weiser sagte mit Blick auf die anstehende Novellierung des RBB-Staatsvertrags: „Nach meinem jetzigen Stand würde zum Beispiel Herr Saleh nicht mehr Mitglied des Rundfunkrats sein dürfen.“ Raed Saleh ist SPD-Fraktionschef im Abgeordnetenhaus in Berlin. „Auch das Rundfunkratsmitglied Erik Stohn hätte zu seiner Zeit als SPD-Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag nicht Mitglied im Rundfunkrat sein können“, ergänzte Weiser. Stohn ist nicht mehr Fraktionschef, sondern nun Landtagsabgeordneter. Er und Saleh sowie weitere Politiker sind Mitglieder des aktuellen RBB-Rundfunkrats. Dieser setzt sich aus Vertretern von Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Verbänden und Institutionen zusammen und beaufsichtigt die Programmarbeit eines öffentlich-rechtlichen Senders – quasi als Querschnitt der Bevölkerung.
Stohn reagierte auf die Landesrechnungshof-Empfehlung so: „Anders als die Vertreter von anderen Verbänden haben die Abgeordneten eine direkte Legitimationskette, denn sie sind vom Volk gewählt. Der Vorschlag greift in das Auswahlrecht des Landtages ein und führt überdies zu Abgrenzungsschwierigkeiten: Wer ist herausgehoben? Wo fängt das an?“
Das Abgeordnetenhaus Berlin entsandte neben Saleh auch Antje Kapek (Grüne), Christian Goiny (CDU) und Linkenfraktionsvorsitzende Anne Helm in das Gremium. Der Brandenburger Landtag wählte vor Monaten den SPD-Abgeordneten Stohn, den AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch und die CDU-Abgeordnete Barbara Richstein als Vertreter in den Rundfunkrat.
Landesrechnungshöfe sind auch eines der Kontrollorgane. Sie prüfen regelmäßig öffentlich-rechtliche Sender, etwa mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Die Frage, ob und wie stark die Politik in Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertreten sein sollte, wird immer wieder thematisiert. Rundfunkanstalten sind staatsfern organisiert. Es gilt in der Berichterstattung die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit. Zugleich bestimmen Bundesländer in Staatsverträgen den Rahmen zum Auftrag und zur Struktur der Häuser. Und sie haben das letzte Wort bei der Höhe des Rundfunkbeitrags. (dpa)