Nach Silvester-Krawallen in Heilbronn: Böller auf Kinder geworfen! Chaot (30) muss in den Knast

In Heilbronn wurde ein Silvester-Randalier nur wenige Tage nach Ausschreitungen auf dem Marktplatz zu neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann soll Berichten zufolge unkontrolliert Feuerwerk gezündet, Kinder mit Böllern angegriffen und sich Polizisten mit Gewalt widersetzt haben. Deshalb konnte er so schnell in den Knast kommen.

Die Ausschreitungen in der Silvesternacht schockten ganz Deutschland. Besonders großes Chaos gab es im Berliner Neukölln, wo junge Männer – offenbar hauptsächlich mit Migrationshintergrund – zahlreiche Polizisten und Feuerwehrleute mit Böllern und Raketen angegriffen und verletzt haben. Auch in Heilbronn (Baden-Württemberg) spielten sich zum Jahreswechsel hässliche Szenen ab. Dort griff die Justiz bereits durch.

Böller auf Kinder geworfen: Neun Monate Haft für Silvester-Chaot aus Heilbronn

Wie mehrere Medien, darunter SWR, “Bild” und ntv übereinstimmend berichten, muss ein 30-Jähriger für neun Monate ins Gefängnis, nachdem er unkontrolliert auf dem Heilbronner Marktplatz Feuerwerk gezündet hatte. Dabei soll er auch Böller in eine Gruppe von Kindern geworfen, wie ein Gerichtssprecher der “Bild am Sonntag” erzählte. Der Mann soll laut dem Sprecher auch unter “doppelt laufender Bewährung” gestanden haben. Es sei bei seinen Randalen niemand verletzt worden. Schließlich griff er Polizisten, die seine Personalien aufnehmen wollten mit einem größeren Messer und Reizgas an. Er kam in Untersuchungshaft, im Rahmen eines “beschleunigten Verfahrens” wurde ihm der Prozess gemacht.

“Beschleunigtes Verfahren” nach Silvester-Randalen

Wegen “tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte” bleibt er nun im Kast. Laut einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizei Heilbronn handelte es sich um “das erste Verfahren, das im Rahmen des zum Jahresbeginn gestarteten Modellprojekts zur Förderung des beschleunigten Verfahrens in Heilbronn verhandelt wird”. Weiter heißt es: “Das beschleunigte Verfahren soll Tätern vor Augen führen, dass schnell und konsequent reagiert wird.” Das Urteil ist den Berichten zufolge noch nicht rechtskräftig.

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gom/news.de