Frankfurt: Ehefrau mit 60 Messerstichen getötet: Lebenslage Haft

Wegen des Mordes an seiner Ehefrau mit 60 Messerstichen ist ein 53 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt sah es als erwiesen an, dass er die damals 40-Jährige aus Heimtücke und aus niedrigen Beweggründen erstach. Der Vorsitzende Richter Alexander El Duwaik sprach in seiner Urteilsbegründung von einem “Massaker”.
Der Mann war laut Anklage im Mai 2023 in das Haus der Frau in Frankfurt eingedrungen, von dem er sich eigentlich fernhalten musste. Im Schlafzimmer, in dem auch das jüngste Baby der beiden lag, soll der Mann mit zwei Küchenmessern auf seine Frau eingestochen haben. Sie starb noch am Tatort. “Das Massaker hat etwa eine Minute gedauert”, sagte der El Duwaik. Anschließend alarmierte der Deutsch-Iraner selbst die Polizei und wartete mit dem Baby im Arm auf die Beamten.
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Der Tat war laut Gericht eine von häuslicher Gewalt geprägte Zeit vorausgegangen sein: Bereits kurz nach der Hochzeit soll der Ehemann das erste Mal seiner Frau gegenüber handgreiflich geworden sein, später soll er auch seine Söhne geschlagen haben. “Das Familienleben war lange Zeit von Gewalt geprägt, physischer Gewalt aber insbesondere auch psychischer Gewalt”, sagte El Duwaik.
Der Angeklagte wurde außerdem wegen versuchter Vergewaltigung verurteilt. “Sie haben ihre Frau zum bloßen Gegenstand herabgewürdigt”, sagte der Richter.
Verzweifelter Sohn fragt: “Warum?”
Der 17 Jahre alte Sohn, der das Urteil im Saal verfolgte, beschimpfte seinen Vater und fragte mehrfach mit verzweifelter Stimme “Warum?”. Die Sicherheitskräfte mussten den Teenager zurückhalten, als er sich dem Vater nähern wollte.
Die Tatfolgen seien für die hinterbliebenen Kinder natürlich unbeschreiblich, so der Richter. Er empfahl dem Verurteilten, sich ehrlich mit der Tat auseinanderzusetzen und von seiner Selbstgerechtigkeit wegzukommen. Dem anwesenden Sohn wünschte der Richter zum Abschluss – und noch vor dessen Gefühlsausbruch – “Alles Gute”.
Auch die Staatsanwältin hatte in dem Prozess eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Der Rechtsanwalt des Verurteilten sah dagegen eine Tat im Affekt und hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
kns/roj/news.de