Corona-Schock vor Weihnachten: Budenzauber-Aus! DIESE Weihnachtsmärkte wurden abgesagt

In diesem Jahr sollten wieder Weihnachtsmärkte stattfinden. Doch die Corona-Pandemie bedeutete nun bereits das Aus für viele Märkte in Deutschland. Welche Städte betroffen sind, erfahren Sie hier.

Einige Weihnachtsmärkte wurden bereits abgesagt. Bild: picture alliance/dpa | Roland Weihrauch (Symbolfoto)

2020 mussten die Deutschen auf ihre geliebten Weihnachtsmarktbesuche verzichten. In diesem Jahr sollt der Budenzauber wieder für vorweihnachtliche Stimmung sorgen. Aufgrund der immens steigen Coronazahlen müssen einige Einwohner ihren Glühwein auf dem heimischen Sofa genießen, denn immer mehr Weihnachtsmärkte werden abgesagt.

Corona-News aktuell: Mehrere Weihnachtsmärkte abgesagt

Aufgrund der aktuellen Situation haben bereits einige Kommunen in Sachsen und Thüringen ihre Weihnachtsmärkte abgesagt. Auch in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen drohte bereits das Aus. In folgenden Städten öffnen 2021 keine Weihnachtsmärkte:

  • Lindauer Hafenweihnacht (Bayern)
  • Christkindlmarkt Rosenheim (Bayern)
  • Weihnachtsmarkt am Schloss Charlottenburg (Berlin)
  • Weihnachtsparade (Hamburg)
  • Lichter-Weihnachtsmarkt, Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
  • Weihnachtsmarkt Meerane (Sachsen)
  • Lichtelfest, Lichtenstein (Sachsen)
  • Historischer Weihnachtsmarkt auf der Wartburg, Eisenach (Thüringen)
  • Weihnachtsmarkt auf dem Marienplatz in München (Bayern)
  • Würzburger Weihnachtsmarkt

Sollten weitere Weihnachtsmärkte abgesagt werden, ergänzen wir das in dieser Übersicht.

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Hier finden noch Weihnachtsmärkte statt

In allen anderen Städten finden bislang noch alle Weihnachtsmärkte statt. Dennoch forderte zum Beispiel Sachsens MinisterpräsidentMichael Kretschmer (CDU) am Donnerstag, dass alle Weihnachtsmärkte abgesagt werden sollen. Auch die sächsische Regierung versucht, eine Absage durchzubringen. Folgende Weihnachtsmärkte finden aktuell noch statt:

  • Aachener Weihnachtsmarkt (19.November – 23. Dezember)
  • Heidelberger Weihnachtsmarkt (18. November – 22. Dezember)
  • Stuttgarter Weihnachtsmarkt (24. November – 30. Dezember)
  • Augsburger Christkindlesmarkt (22. November – 24. Dezember)
  • Erfurter Weihnachtsmarkt (23. November – 22. Dezember)
  • Christkindlmarkt München (22. November – 24. Dezember)
  • Nürnberger Christkindlesmarkt (26. November – 24. Dezember)
  • Regensburger Christkindlmarkt (22. November – 23. Dezember)
  • Ulmer Weihnachtsmarkt (22. November – 22. Dezember)
  • Weihnachtsmarkt am Kölner Dom (22. November – 23. Dezember)
  • Weihnachtsmarkt Leipzig (22. November – 23. Dezember)
  • Dresdner Striezelmarkt (22. November – 24. Dezember)
  • Lamberti-Markt Oldenburg (16. November – 22. Dezember)
  • Weihnachtsstadt Marbug (26. November – 23. Dezember)
  • Sternschnuppenmarkt Wiesbaden (23. November – 23. Dezember)
  • Wolfsburger Weihnachtsmarkt (22. November – 23. Dezember)
  • Dortmunder Weihnachtsmarkt (18. November – 30. Dezember)
  • Weihnachtsmarkt Düsseldorf (18. November – 30. Dezember)
  • Kaiserslauterner Weihnachtsmarkt (22. November – 23. Dezember)
  • Koblenzer Weihnachtsmarkt (18. November – 09. Januar 2022)
  • Weihnachtsmarkt Mainz (25. November – 23. Dezember)
  • Trierer Weihnachtsmarkt (19. November – 22. Dezember)
  • Magdeburger Weihnachtsmarkt (22. November – 29. Dezember)

Quelle: RTL.de, MDR); Alle Angaben ohne Gewähr

Falls weitere Weihnachtsmärkte abgesagt werden sollten, ergänzen wir das in dieser Übersicht.

Welche Regeln gelten auf Weihnachtsmärkten in Deutschland?

Je nach Bundesland gelten auf deutschen Weihnachtsmärkten unterschiedliche Regeln. Neben Hygienekonzepten und weiteren Corona-Regeln, wie Abstand und Maskenpflicht, gelten auch die 3G- oder 2G-Regel.

Drohende Absage? Diese Regeln gelten auf sächsischen Weihnachtsmärkten

In Sachsen sollen die Weihnachtsmärkte, trotz zahlreicher Forderungen stattfinden – auch wenn die sogenannte Vorwarn- oder Belastungsstufe eintritt. Laut der neuen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hängt sie von der7-Tage-Inzidenz an Hospitalisierungen und der Bettenkapazität ab. Aktuell wird die Zahl der belegten Betten auf Intensiv- und Normalstationen herangezogen.

Bis zum Erreichen der Vorwarnstufe dürfen Weihnachtsmärkte im Freistaat Ausnahmen von Kontakterfassung, 3G-Regelung und Maskenpflicht zulassen. Sollte die Vorwarnstufe überschritten werden, bleiben die Weihnachtsmärkte dennoch offen. Sie müssen dann in Flanier- und Verweilbereiche aufgeteilt werden. Zudem dürfen die Besucher dort ohne Maske, 3G-regelung oder Kontakterfassung flanieren. In den Verweilbereichen gelten diese Regeln nur, wenn sich hier mehr als 1.000 Menschen aufhalten.

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bos/news.de