Bundesanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für ehemalige Fußball-Funktionäre
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat im Prozess gegen den früheren Fifa-Präsidenten Joseph Blatter und Ex-Uefa-Chef Michel Platini für beide eine Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert. Platini soll zudem eine Geldstrafe von rund 2,2 Millionen Franken (rund 2,1 Millionen Euro) zahlen.
Beide müssen sich wegen des Vorwurfs des Betrugs und weiterer Delikte verantworten, sie weisen alle Anschuldigungen zurück. Das Urteil soll am 8. Juli fallen.
Am sechsten Tag des Prozesses hatte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer gehalten. Blatter und Platini seien des Betrugs, allenfalls der Veruntreuung oder der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung schuldig, sagte Bundesstaatsanwalt Thomas Hildbrand am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht.
Die Angeklagten hätten „nicht den Hauch von Reue“ gezeigt. „Blatter und Platini konnten sich frei für oder gegen das Recht entscheiden“, sagte Hildebrand. Sie hätten sich „ohne triftigen Grund“ für das Unrecht entschieden. Das Absprechen untereinander spreche für eine „nicht unbeachtliche kriminelle Energie“.
Blatter beklagt Vorverurteilung
Platini hielt dem am Mittwoch entgegen, die Anklageschrift des Staatsanwalts entbehre jeder Grundlage, das Strafverfahren habe keine Existenzberechtigung. Er werde auf Freispruch plädieren. „Ich bin beruhigt und zuversichtlich“, sagte Platini in einer Erklärung.
Blatter (86) hatte zuvor in seiner Vernehmung die Vorwürfe bestritten und eine mediale Vorverurteilung beklagt. Es sei für ihn „total unverständlich“, dass man sich wegen des Vorgangs in einem Gerichtssaal befinde, hatte Blatter am vergangenen Donnerstag vor dem Bundesstrafgericht im schweizerischen Bellinzona gesagt.
Die Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken an Platini (66) sei beim Fußball-Weltverband durch alle notwendigen Gremien gegangen. „Es ist eine geschuldete, verspätete Lohnzahlung. Das ist eine administrative Angelegenheit in einem Verein und das wird nach Zivilgesetz behandelt“, sagte Blatter.
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Dass die Zwei-Millionen-Zahlung an den früheren Präsidenten der Europäischen Fußball-Union auf einer Abmachung beruhe, sei eine Schutzbehauptung der Beschuldigten, sagte Hildbrand. Es gebe keine rechtliche Grundlage für diese Zahlung.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass sie den Weltverband über eine angeblich noch ausstehende Forderung Platinis getäuscht haben. Blatter soll laut Anklage unrechtmäßig die Zahlung der Fifa in Höhe von zwei Millionen Franken (nach heutigem Stand rund 1,92 Millionen Euro) plus Sozialversicherungsbeiträge an Platini bestätigt haben.
Platini wähnt Anklage als Komplott
Nach seiner Wahl zum Fifa-Chef 1998 habe er eine Zusammenarbeit mit Platini vereinbart, berichtete Blatter. Dieser habe ihm gesagt: „Ich bin eine Million wert.“ Im August 1999 wurde ein auf den Jahresanfang rückdatierter Vertrag mit einem Salär von 300 000 Schweizer Franken vereinbart.
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Auf den Hinweis von Platini, dass dies nicht die komplette vereinbarte Summe gewesen sei, habe er gesagt: „Das schauen wir später.“ Im Jahr 2011 sei die Summe von zwei Millionen Schweizer Franken durch Platini in Rechnung gestellt worden.
Aus Sicht von Platini ist die Anklage ein Komplott, das dazu gedient habe, ihn als Fifa-Präsidenten zu verhindern und den Weg für den jetzigen Amtsinhaber Gianni Infantino freizumachen. (dpa)