Fitnesskette Superfit muss Beiträge zurückzahlen

Das Kammergericht Berlin hat am Montag das Urteil gegen die Superfit-Sportstudios der “East Bank Club – the fitness factory GmbH” erlassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit Unterstützung Berliner Verbraucherzentrale im November 2021 Klage eingereicht. Der Grund: Das Fitnessstudio verlangte während der Schließung in der Corona-Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge.

Das Unternehmen beugt sich nun dem Druck der Musterfeststellungsklage des vzbv. „Kein Training – keine Beiträge. Diese Auffassung teilt auch das Gericht, wie es deutlich gemacht habe, hieß es gestern bei der Verbraucherzentrale. “Es lohnt sich zu kämpfen, um rechtswidriges Verhalten zu unterbinden”, ließ der Bundesverband mitteilen. Rund 1200 Berlinerinnen und Berliner hatten sich für die Musterfeststellungsklage angemeldet.

“Das bedeutet bares Geld für betroffene Verbraucher:innen“, sagte Sebastian Reiling, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. „Diese verbraucherfreundliche Einschätzung entspricht der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an die sich auch andere Unternehmen halten müssen.“

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Das Gericht hat außerdem geurteilt, dass das Fitnessstudio nicht einfach Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt. Da die Fitnesskette ihre Studios in Berlin und Potsdam hat, hatte der vzbv die Musterfeststellungsklage mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Berlin eingereicht.

1165 haben sich der Klage angeschlossen

„An uns haben sich sehr viele Verbraucher:innen gewandt, die von Superfit-Sportstudios bedrängt wurden, für die Monate zu zahlen, in denen sie die Studios nicht nutzen konnten. Betroffene, die an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, kämen nun zu ihrem Recht und können ihre Ansprüche durchsetzen. “Sie sollten auch eventuell gezahlte Mahnkosten und Inkassokosten zurückverlangen“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Bislang haben sich laut vzbv 1165 Verbraucher:innen der Klage angeschlossen. Eine Anmeldung ist nach Auffassung des vzbv noch bis zum Ablauf des 29. Augusts hier möglich. “Die Ergebnisse dieses Verfahrens gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der Superfit- Sportstudios, die sich wirksam im Register beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben.” Allerdings fordere der vzbv die Superfit-Sportstudios dazu auf, alle Betroffenen zu entschädigen.