Außergerichtliche Einigung: Reichelt und Springer legen Rechtsstreit bei
Der Medienkonzern Axel Springer und der frühere „Bild“-Chef Julian Reichelt haben ihren arbeitsrechtlichen Streit beigelegt. Man habe sich außergerichtlich geeinigt, teilte das Medienhaus in Berlin am Dienstag mit. Journalist Reichelt bestätigte das seinerseits auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Worauf genau sich die Parteien geeinigt haben, blieb unklar. Springer hatte mit einer Klage beim Arbeitsgericht Berlin die Rückzahlung einer Abfindung verlangt. In einer Springer-Mitteilung heißt es: „Julian Reichelt bedauert, Informationen an den Berliner Verlag übermittelt zu haben.“
Ermittlungen laufen weiter
Unabhängig von dem Arbeitsrechtsstreit laufen weiterhin die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin auf Grundlage einer Strafanzeige Springers gegen Reichelt wegen des Verdachts des Betrugs. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen dauern an, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf dpa-Anfrage mitteilte.
Reichelt musste im Herbst 2021 als Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevard-Zeitung gehen. Hintergrund waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs in Verbindung mit einvernehmlichen Beziehungen zu Mitarbeiterinnen gewesen. Es hatte dazu auch konzerninterne Untersuchungen bei Springer gegeben. Der Journalist selbst hatte von einer „Schmutzkampagne“ gegen ihn gesprochen und Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen.
In dem arbeitsrechtlichen Verfahren hatte es im Juni am Arbeitsgericht einen ersten Gütetermin gegeben, um eine mögliche Einigung auszuloten. Damals hatten die Parteien aber gegensätzliche Positionen vertreten.
Springer warf Reichelt Vertragsverstöße im Zusammenhang mit seinem Ende bei dem Medienhaus vor. Der Journalist soll demnach Konzern-Informationen nach außen gegeben haben, obwohl man vereinbart hätte, dass er diese mit seinem Weggang löscht. Auf Grundlage dieser Vereinbarung sei ihm damals die Abfindung _ nach früheren Gerichtsangaben zwei Millionen Euro -ausgezahlt worden.
Der Verleger der „Berliner Zeitung“ und damit eines konkurrierenden Medienhauses, Holger Friedrich, hatte über ein Interview öffentlich bekannt gemacht, dass er von Reichelt kontaktiert und dieser ihm Informationen über Springer-Interna angeboten habe. Friedrich habe sich dann an Springer gewandt.
Reichelt hatte auf die Klage Springers mit einer sogenannten Widerklage reagiert und seinerseits Forderungen gestellt. Es ging um Einsicht in Dokumente rund um das betriebsinterne Verfahren zu den Vorwürfen gegen Reichelt. Er wollte zudem in dem Zusammenhang Schadenersatz in Höhe von mindestens 1000 Euro.
Reichelt bedauert
Während es von Reichelt kein Statement zu der jetzt getroffenen Einigung gab, teilte Springer unter anderem dies mit: Man begrüße die außergerichtliche Einigung, da sie Kernanliegen der Klage erfülle und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspare. Bezüglich des Inhalts der Einigung habe man Vertraulichkeit vereinbart. Zudem hieß es: „Im Falle zukünftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung behält sich Axel Springer vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen.“ (mit dpa)