Wird die Bundesnotbremse gekippt?: Inzidenzkurve beweist: DARUM ist die Ausgangssperre überflüssig

Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat die umstrittene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes abgesegnet. Sie sieht bundeseinheitliche Regeln für Regionen vor, in denen bestimmte Corona-Kennzahlen überschritten werden. Demnach gelten unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr in Städten oder Kreisen, in denen binnen einer Woche 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt werden. An den Regeln, die einen Flickenteppich verhindern sollen, gab es viel Kritik.

Bundesnotbremse rechtswidrig? Zahlreiche Verfassungsbeschwerden gegen Merkels Neuregelungen

Beim Bundesverfassungsgericht sind seitdem zahlreiche Verfassungsbeschwerden wegen der sogenannten Corona-Notbremse des Bundes eingetroffen. Eine genaue Angabe über die aktuelle Zahl der Eingänge sei nicht möglich, weil ständig neue hinzukommen könnten, teilte ein Sprecher am Montag dieser Woche in Karlsruhe mit. Er machte keine Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sein könnte. Unklar ist zudem, ob Kläger zunächst Verwaltungsgerichte anrufen und sich dann durch die Instanzen klagen müssen.

FDP sieht Corona-Notbremse als “tiefen Grundrechtseingriff”

Manche Klagen richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere nur gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind die Gesellschaft für Freiheitsrechte, Politiker verschiedener Parteien und Anwälte. Auch die FDP reichte Verfassungsbeschwerde ein. Sie bezeichneten die Corona-Notbremse als “tiefen Grundrechtseingriff”. Die FDP hatte wiederholt erklärt, Maßnahmen wie eine Ausgangssperre und andere Eingriffe in Grundrechte seien unverhältnismäßig und teils auch wirkungslos.

Hat sich Angela Merkel auf die falsche Studie verlassen?

Während Angela Merkel und die Regierung im Rahmen der Neuregelungen immer wieder auf eine Studie aus Oxford verwiesen haben, wonach Ausgangssperren äußerst sinnvoll seien, um das Infektionsgeschehen zu bremsen, widersprach dem einer der Studien-Autoren in der WDR-Sendung “Monitor”. Er erklärte, es sei nicht zulässig, die Oxford-Studie auf die Bundesrepublik anzuwenden.

Inzidenzkurve beweist: DARUM ist die Ausgangssperre überflüssig

Auch ein Vergleich von verschiedenen Inzidenz-Kurven lässt diesen Schluss zu. Denn: Wie die “Bild”-Zeitung aktuell berichtet, ist in einigen Landkreisen die Inzidenz trotz Ausgangssperren gestiegen. Teilweise sogar schneller als im Bundesdurchschnitt. Exemplarisch führte die “Bild” hierfür den Stadtkreis Mannheim (Baden-Württemberg) sowie die Landkreise Limburg-Weilburg (Hessen) und Minden-Lünnecke (NRW) an, die lange vor der Bundes-Notbremse eine Ausgangssperre verhängt hatten. Ein positiver Effekt war hier nach dem Inkrafttreten der Corona-Notbremse inklusive Ausgangssperren nicht eingetreten.

Noch deutlicher wird dies, sieht man sich die Inzidenz-Kurve der Modellstadt Tübingen an. ObwohlGaststätten und Kulturbetriebe hier offen waren, stieg die Inzidenz dort viel langsamer, als im Landkreis und im Bundesland.

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fka/news.de/dpa