Wolfram Weimer im Kulturausschuss des Bundestags: „Wir dürfen den Buchhandlungen nichts sagen. Wir kennen die Details gar nicht.“

Es ist dieser Mittwoch, an dem abends in seinem Beisein die Leipziger Buchmesse eröffnet wird, wieder einmal der Tag von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Er hat der „Zeit“ ein großes Interview gegeben, in dem er sich zu seinem Vorgehen beim Buchhandlungspreis und der Streichung von drei linken Buchgeschäften von der Preisliste (und zur Berlinale) äußert, und er muss im Kulturausschuss des Deutschen Bundestags dazu Rede und Antwort stehen.

Den Erweiterungsbau der Nationalbibliothek soll es doch geben

Und dann hat er auch noch eine Pressemitteilung in die Welt schicken lassen, in welcher er verkündet, dass der fünfte Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek womöglich doch stattfinden könnte, „eine abschließende Prüfung (…) durch die zuständige Bauverwaltung des Bundes“ noch ausstehe und eben „die langfristige Finanzierung noch nicht gesichert“ sei: „Das daraus resultierende Moratorium bedeutet aber nicht, dass das Vorhaben gestrichen ist.“

Die Woche zuvor hatte er den Erweiterungsbau mit der Begründung stoppen wollen, die Sammlung gedruckter Werke sei nicht mehr zeitgemäß. Was zu Protesten führte, die Weimer im Rahmen des Buchhandlungspreisdesasters zusätzlich ungelegen kamen. Der „Zeit“ sagte er nun, dass er sich nur bedingt auf die Leipziger Buchmesse freue. Auf einer Skala von eins bis zehn gab er eine Fünf an.

Auf die Frage, warum er beim Buchhandlungspreis eingegriffen habe, antwortete er in dem Interview, dass politische Extremisten nicht für staatliche Förderungen infrage kämen: „Hier wird ja nicht zensiert oder irgendjemand was untersagt, sondern nur ein Staatspreis nicht verliehen.“ Und was gegen die Buchhandlungen genau vorliege, wies er kurzerhand ab: „Das darf uns der Verfassungsschutz nicht im Detail sagen.“

Deutschland verrecke? Ich fände es schöner, man würde dafür kämpfen, dass Deutschland erblühe.

Wolfram Weimer

Ähnlich bis wortgleich äußert er sich nachmittags im Kulturausschuss, wo er „vollständig“ von sich weist, dass die Kunst- und Meinungsfreiheit durch ein Vorgehen wie das Einschalten des Verfassungsschutzes in Gefahr sei. Für ihn zwei unterschiedliche Kategorien: „Meinungs- und Kunstfreiheit ist ein so hohes Gut, dass die Bundesregierung und alle Bundesregierungen, die uns nachfolgen, in toto verteidigen werden, wo es nur geht. Aber die Förderfähigkeit, wenn der Staat mit Steuermitteln Preise vergibt, das ist eine ganz andere Kategorie, das hat mit Kunst- und Meinungsfreiheit nichts zu tun.“

Und er kam dann, auch das hat man in den vergangenen Tagen häufiger von ihm gehört, auf den Spruch auf der Fassade der Bremer Buchhandlung „Goldener Shop“ zurück, „Deutschland verrecke bitte“. Das könne von ihm aus jeder im Land sagen, „drucken, publizieren, singen, wie er will“: „Ich würde immer dafür kämpfen, dass er das doch machen soll, obwohl ich es schöner fände, er würde dafür kämpfen, dass Deutschland erblühe.“

Vielfach erprobtes Haber-Verfahren

Das Haber-Verfahren, das verhindern solle, dass Steuergelder an Extremisten jedweder Couleur gehen, sei „vielfach erprobt“. Man müsse doch das Vertrauen in das Verfahren und den Verfassungsschutz haben: „Da gilt doch das Prinzip der demokratischen Legalität.“

Er stehe da „völlig dahinter“, dass das so gemacht worden sei. Weimer sprach von einem absoluten Ausnahmefall, auch seine Vorgängerin habe das Verfahren einmal angewendet, und das BKM würde das jetzt nicht dauernd zur Anwendung bringen: „Jetzt haben wir drei Fälle, in der gesamten Legislaturperiode vielleicht sieben.“

Den wichtigsten Fragen weicht Weimer aus: Was den Buchhandlungen genau vorgeworfen werde, was sie als extremistisch qualifizierte, und wie seine Fachbeamten auf die drei Buchhandlungen gekommen seien und Zweifel an der Preiswürdigkeit anmeldeten. Er spricht von „auffälligen Informationen“, die vorgelegen und das Haber-Verfahren in Gang gesetzt hätten.