Tödliche Henkersmahlzeit: Todeskandidatin stirbt kurz vor ihrer Hinrichtung

Miyuki U. aus Japan war wegen Mordes in zwei Fällen zum Tode verurteilt worden. Jetzt sollte ihre Hinrichtung stattfinden – doch zu der kam es nicht. Der Grund: Die Todeskandidatin kam bereits kurz vor ihrer Exekution zu Tode.

Eine wegen Mordes zum Tode verurteilte Japanerin entging jetzt zwar ihrer Hinrichtung – das aber nur, weil sie bereits vor ihrer Exekution am Samstagnachmittag, dem 14.01.23, in ihrer Zelle zu Tode kam – doch wie kam es dazu?

Tödliche Henkersmahlzeit aus Japan: TodeskandidatinMiyuki U. stirbt kurz vor Hinrichtung

Miyuki U. soll 2009 zwei Männer, denen sie Geld schuldete, unter Drogen gesetzt, ausgeraubt und getötet haben. 2012 wurde sie deshalb zum Tode verurteilt. Nun sollte die Hinrichtung stattfinden. Doch die verurteilte Mörderin starb nicht etwa durch die Giftspritze, sondern bereits vor der geplanten Exekution. Wie die japanische RundfunkgesellschaftNippon Hōsō Kyōkai (NHK) berichtet, wurde sie wurde gegen 16.30 Uhr bewusstlos in ihrer Zelle gefunden und in ein Krankenhaus gebracht. Dort sei sie um 19 Uhr für tot erklärt worden. Die offizielle Todesursache: Ersticken durch Verschlucken ihres Essens.

Bereits vier Tage zuvor wäre sie beinahe aufgrund der gleichen Ursache gestorben. Auch zu diesem Zeitpunkt habe sie sich am Essen verschluckt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden, habe dieses jedoch wieder wohlauf verlassen.

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rad/bos/news.de