Neue Gesetze ab 01.05.23: 49-Euro-Ticket und Co.! Diese Gesetzesänderungen gelten ab Mai

Alles neu macht der Mai. Die deutschen Bürger:innen müssen sich ab dem 1.05.2023 zwar nicht komplett umstellen, doch einige grundlegende Neuerungen und Gesetzesänderungen wird es im Wonnemonat hierzulande geben. So fällt zum Beispiel der Startschuss für das 49-Euro-Ticket.

Der Mai steht vor der Tür. Und mit dem neuen Monat kommen für die deutschen Bürger:innen auch wieder einige Gesetzesänderungen und Neuerungen zu. Dabei gibt es gute Nachrichten: Denn ab dem 1.05.2023 wird Bus- und Bahnfahren für viele Menschen im Land billiger. Was sich sonst noch ändert, lesen Sie hier.

Neue Gesetze im Mai 2023: 49-Euro-Ticket ab 01.05. gültig

Bereits seit Anfang April kann das neue 49-Euro-Ticket (Nachfolger des 9-Euro-Tickets) gekauft werden. Doch erst ab dem 1. Mai 2023 kann man damit bundesweit den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Viele Menschen können die Fahrkarte auch deutlich billiger erhalten, wenn der Arbeitgeber es als Jobticket anbietet und einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent gibt. Es kostet dann nur 34,30 Euro im Monat, wenn Bund und Länder einen weiteren Rabatt von 5 Prozent geben. Ebenfalls Vergünstigungen sind in manchen Gebieten wie in Bayern zum Beispiel für Schüler:innen, Azubis oder Studierende geben.

Gesetzesänderungen im Mai aktuell: Höherer Mindestlohn in der Pflege

Tolle Neuigkeiten gibt es auch für Beschäftigte in der Pflege. Der Mindestlohn für Hilfskräfte steigt am 1. Mai von 13,70 Euro auf 13,90 Euro. Qualifizierte Kräfte (mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit) erhalten dann mindestens 14,90 Euro statt 14,60 Euro. Und für Pflegefachkräfte erhöht sich laut Gesundheitsministerium der Mindestlohn von 17,10 Euro auf 17,65 Euro. Im Dezember 2023 soll es dann weitere Erhöhungen für diese Berufsgruppe geben.

Einmalzahlung für Bau-Beschäftigte im Westen

Beschäftigte im Bauhauptgewerbe durften sich schon im April über einen höheren Mindestlohn freuen. Im Mai erhalten Arbeitnehmer:innen im Tarifgebiet West eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro mit dem Mai-Gehalt. “Anspruch auf diese Einmalzahlung haben gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere.”, schreibt “BI-Medien”.

Warnungen über Corona-Warn-App nicht mehr möglich

Grundlegende Änderungen wird es im Mai auch bei der Corona-Warn-App vorgenommen. Sie soll einen Monat später in den Ruhemodus versetzt werden. Die Warnfunktion wird schon ab dem 1. Mai abgeschaltet. Andere Nutzende können nur noch bis zum 30. April über ein positives Testergebnis informiert werden. “Die CWA wird auf den Endgeräten der Nutzenden aber erhalten bleiben; Impfzertifikate können damit bei Bedarf weiterhin genutzt werden”, heißt es auf der offiziellen Webseite der App.

Preiserhöhung bei Vodafone

Teurer wird es im Mai für viele Vodafone-Kunden. Das Mobilfunkunternehmen passt die Preise seiner Internet-Verträge für Bestandskunden an. Laut “Check24” werden die DSL- und Kabel-Tarife um 5 Euro pro Monat teurer. Betroffene würden per Brief und E-Mail über die Preissteigerung informiert und haben ein Recht auf außerordentliche Kündigung.

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gom/bos/news.de