Same procedure : Keine Einigung zwischen Brandstäter und RBB

Das hat jetzt schon Ritualcharakter. Jeder Gütetermin, der im Streit zwischen der gekündigten Geschäftsleitung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) und dem Sender vor dem Arbeitsgericht Berlin angesetzt ist, bringt keine Einigung. So auch im Fall des entlassenen Verwaltungsdirektors Hagen Brandstäter. Der 64-Jährige wehrt sich gegen seine Kündigung inmitten der RBB-Krise. Brandstäter selbst erschien am Freitag nicht vor Gericht, er ließ sich per Anwalt vertreten. Das Arbeitsgericht Berlin setzte einen Kammertermin für den 1. September fest. Brandstäters Vertrag würde eigentlich bis Ende April laufen. Er war seit 2003 für den RBB tätig.

Fragliche Zulage

Anfang des Jahres war bekanntgeworden, dass Direktoren des Senders rund um die Zeit, in der das Haus den Vorsitz der gesamten ARD-Gemeinschaft innehatte, eine Zulage bekamen. Die ARD bezeichnete das Zustandekommen als ungewöhnlich. Streitpunkt ist auch das Ruhegeld, das in Brandstäters Vertrag steht. Ruhegeld bedeutet, dass man nach Vertragsende und auch vor dem Eintritt in die Rente Geld bekommt.

Beim RBB-Skandal seit Sommer 2022 geht es im Kern um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und den zurückgetretenen Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt. Auch gegen die Juristische Direktorin und gegen den Verwaltungsdirektor sind Ermittlungen aufgenommen worden.

Auch die frühere Intendantin Schlesinger ist nach ihrer fristlosen Entlassung vor das Landgericht Berlin gezogen und fordert die Zahlung ihrer Betriebsrente. Ein Termin ist noch nicht bekannt. Kein gekündigtes Mitglied der ehemaligen Senderspitze bekommt Geld vom RBB. (mit dpa)

Zur Startseite