NS-Raubkunst: Pinakotheken in München geben Gemälde von Lesser Ury zurück

Man kann diese Rückgabe als späte Geste der Einsicht lesen. Man kann sie aber auch als das sehen, was sie politisch ist: ein überfälliges Signal aus einem Haus, das 2025 wegen seines Umgangs mit NS-Raubkunst schwer erschüttert wurde.
Nun restituieren die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen Lesser Urys „Interieur mit Kindern (Die Geschwister)“ von 1883 an die Erben nach Curt Goldschmidt. Der Fall trifft ein Museum, das nach den Skandalen der vergangenen Jahre und dem Rücktritt von Generaldirektor Bernhard Maaz Vertrauen zurückgewinnen muss.
Hunderte Werke werden untersucht
Zugleich markiert die Rückgabe einen neuen Takt: Es ist bereits die fünfte Restitution seit dem Amtsantritt von Interims-Generaldirektor Anton Biebl vor einem Jahr, insgesamt die 29. des Hauses. Nach Angaben der Pressestelle werden derzeit Hunderte Werke untersucht; auf der Website ist von einer systematischen Prüfung von 6000 Werken die Rede.
Brisant ist der Fall, weil er zeigt, wie spät Deutschland selbst dort Gerechtigkeit herstellt, wo die Spuren deutlich sind. Das Bild des jüdischen Malers Lesser Ury gehörte spätestens seit 1921 dem jüdischen Berliner Sammler und Bankier Curt Goldschmidt. 1935, nach Konkurs, Entrechtung und Zwangsverwertung, verschwand es aus dem Besitz der Familie; 1940 tauchte es im Kölner Auktionshaus Lempertz als Werk aus „nicht arischem Besitz“ auf. 1972 kauften es die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen über die Münchner Galerie Neumeister.
Kulturhistorisch doppelt bedeutsam
Interimschef Anton Biebl hebt die kulturhistorische Dimension hervor. Mit der Restitution werde „ein Werk zurückgegeben, das nicht nur ein bedeutendes Beispiel der Kunst Lesser Urys ist, sondern zugleich die Geschichte jüdischer Sammler und Mäzene im Berlin der frühen Moderne widerspiegelt“. Biebl spricht von der „doppelten jüdischen Provenienz“ des Bildes.
Auch Bayerns Kunstminister Markus Blume deutet den Fall politisch. Curt Goldschmidts Schicksal stehe „stellvertretend für das vieler jüdischer Sammler und Mäzene“, Provenienzforschung bringe diese Geschichten ans Licht, und Restitution sei „ein unverzichtbarer Bestandteil gelebter Erinnerungskultur“.
Diese Sätze zielen über den Einzelfall hinaus. Denn die deutsche Restitutionspraxis beruhte lange eher auf moralischer Selbstverpflichtung als auf einklagbarem Recht. Erst seit 1. Dezember 2025 ersetzt die neue Schiedsgerichtsbarkeit die alte beratende Kommission. Trotzdem läuft die Debatte über ein eigenes Restitutionsgesetz weiter; auch im Koalitionsvertrag von 2025 wurde ein solches Vorhaben festgehalten.
Die Erben selbst antworten versöhnlich. Die Familie Curt Goldschmidts freue sich über die Rückgabe und würdige die Bemühungen der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen sowie das „Bekenntnis des demokratischen Deutschlands, sich seiner nationalsozialistischen Vergangenheit zu stellen“, so das offizielle Statement. Höflicher lässt sich kaum sagen, wie spät diese Einsicht gekommen ist – und wie notwendig sie bleibt.