„Nazis keulen“: Staatsanwaltschaft eröffnet kein Verfahren gegen Böhmermann
Nur Satire, keine strafbare Handlung. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Mainz bei der Bewertung von Jan Böhmermanns Ausspruch „Liebe 3sat-Zuschauer*innen, bitte nicht vergessen: nicht immer die Nazikeule rausholen, sondern vielleicht einfach mal ein paar Nazis keulen“.
Böhmermann hatte mit dem Satz eine Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ im Februar dieses Jahres beendet, in der er sich mit der österreichischen Partei FPÖ beschäftigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Mainz sieht einem Bericht der österreichischen Tageszeitung Standard.at zufolge von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab.
Nach der Sendung waren mehrere Anzeigen erstattet worden. Die Anzeigeerstatter, unter ihnen der in der Sendung angegriffene FPÖ-Chef Herbert Kickl, wollten in der Formulierung einen Aufruf zur Tötung von Politikerinnen und Politikern der AfD und der FPÖ erkannt haben. Auch wurde Böhmermann Volksverhetzung vorgeworfen.
Dieser Einschätzung folgte die Mainzer Staatsanwaltschaft nicht. „Vor dem Hintergrund des Gesamtkontextes und des Inhalts der Sendung, in der die in den Strafanzeigen beanstandeten Äußerungen gefallen sind, greift letztlich eine Interpretation der Aussage als ,Mordaufruf‘ zu kurz“, zitiert der „Standard“ die Leitende Mainzer Staatsanwältin Andrea Keller.
Von besonderer Bedeutung sei in diesem Zusammenhang, dass die Formulierung „ein paar Nazis keulen“ an die in der Sendung zitierte Aussage des CDU-Parteivorsitzenden „diese Nazikeule bringt uns nicht weiter“ anknüpfe und sich als Wortspiel mit dieser erweise. Der Begriff der „Nazikeule“ werde mit seinem Bedeutungszusammenhang in der Sendung mehrfach in humoristischer Weise aufgegriffen“.