Nach Doping-Befund: Tennis-Star Sinner positiv getestet, aber nicht gesperrt

Obwohl der Tennis-Weltranglistenerste Jannik Sinner im März zweimal positiv auf das verbotene anabole Steroid Clostebol getestet wurde, kommt der 23-Jährige um eine Sperre herum. Nach Angaben der verantwortlichen Tennis-Agentur Itia ist Sinner am vergangenen Donnerstag von einem unabhängigen Gericht freigesprochen worden, da der diesjährige Australian-Open-Champion aus Italien das verbotene Mittel nicht vorsätzlich verwendet habe.

Sinner erklärte in einem in den sozialen Medien verbreiteten Statement, die Substanz sei über die Hände seines Physiotherapeuten in seinen Körper gelangt. Demnach habe der Betreuer ein in Italien rezeptfreies Clostebol-haltiges Spray benutzt, um einen Schnitt an seinem Finger zu behandeln.

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Wie aus der Itia-Mitteilung hervorgeht, soll der entsprechende Physiotherapeut das Spray zwischen dem 5. und 13. März angewendet haben. In dieser Zeit habe er auch Sinner massiert, was „zu einer unwissentlichen transdermalen Kontamination führte“. Der Itia zufolge hielten wissenschaftliche Sachverständige Sinners Erklärung für glaubwürdig. Deshalb habe die Tennis-Agentur auch davon abgesehen, Sinner zumindest vorläufig zu suspendieren. Nach einer weiteren Untersuchung durch die Agentur änderte sich in der Sache nichts.

Ganz straffrei kommt der Tennisstar dennoch nicht davon. Aufgrund der positiven Befunde wurden ihm für das ATP-Turnier in Indian Wells, wo er im März das Halbfinale erreicht hatte und der positive Befund festgestellt worden war, das Preisgeld und die Punkte aberkannt. 

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„Dies war eine schwierige Angelegenheit für Jannik und sein Team und unterstreicht die Notwendigkeit für Spieler und ihr Umfeld, bei der Verwendung von Produkten oder Behandlungen äußerste Vorsicht walten zu lassen. Integrität ist das A und O in unserem Sport“, kommentierte die Spielervereinigung ATP.

Erst am Montag hatte Sinner die Cincinnati Open gewonnen. Bei den in der kommenden Woche beginnenden US Open in New York zählt er zu den Favoriten.

© dpa-infocom, dpa:240820-930-208415/1

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