Kündigung unwirksam: El Ghazi setzt sich vor Arbeitsgericht gegen Mainz 05 durch
Der FSV Mainz 05 hat das Verfahren um die fristlose Kündigung von Fußballprofi Anwar El Ghazi in erster Instanz verloren. Das Arbeitsgericht Mainz erklärte die außerordentliche Kündigung infolge El Ghazis propalästinensischer Instagram-Posts für unwirksam. Die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry begründete dies damit, dass keine Pflichtverletzung vorlag, die eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nötig mache.
Bei der Entscheidung ging es um einen Social-Media-Post von El Ghazi am 1. November, in dem er gesagt hatte, dass er zu seinem ursprünglichen Posting stehe und dies nicht zurücknehme. Nach Verständnis eines allgemeinen Publikums sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.
Damit handle es sich nicht um eine Verletzung der Treuepflicht, die eine fristlose Kündigung nötig mache. El Ghazi stehen damit etwa 1,7 Millionen Euro an offenen Gehältern und Bonuszahlungen plus Versäumniszinsen zu. Er sei zudem wieder als Lizenzspieler zu beschäftigen. Für Mainz 05 wird er als Spieler wohl kaum wieder auflaufen. Der Klub hatte in der Vergangenheit über einen großen Reputationsschaden durch den Fall geklagt.
Erster Post wird nicht bewertet
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: „Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.“ Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Die Aussage kann so interpretiert werden, dass Israel das Existenzrecht abgesprochen wird.
Dieser Post wurde für die Legitimität der fristlosen Kündigung nicht bewertet, da es für solche Fälle eine 14-tägige Frist nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds gibt. Bewertet wurde demnach nur ein Beitrag, in dem El Ghazi sagte: „Ich distanziere mich nicht von dem, was ich gesagt habe, und stehe bis zum letzten Tag, an dem ich atme, für Menschlichkeit und an der Seite der Unterdrückten.“
Wie geht es weiter?
Der FSV Mainz 05 kündigte an, die Entscheidung prüfen zu wollen. Johan-Michel Menke, Anwalt des Erstligisten, sagte nach dem Urteil, es sei sicherlich nicht das Ziel, dass El Ghazi wieder für die Rheinhessen auf dem Platz stehen wird. Auch ein finanzieller Vergleich sei aus Sicht des Vereins nicht vorstellbar. Wahrscheinlich ist, dass sich der Spieler einen neuen Verein sucht. Über eine mögliche Berufung gegen das Urteil entscheide der Vorstand des Vereins, so Menke.
El Ghazi selbst reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung des Gerichts. „Die ersten Worte von Anwar waren: Er packt seine Fußballschuhe und freut sich, wieder Fußball zu spielen“, sagte sein Anwalt Alexander Bergweiler.
El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr. Vor dem Urteilsspruch hatte das Gericht beiden Seiten ein Vergleichsangebot vorgelegt. Damit hätte El Ghazi seinem Anwalt zufolge ein Jahresgehalt von etwa 1,7 Millionen Euro plus 800.000 Euro Abfindung erhalten. Die Spielerseite hatte dem Vorschlag demnach zugestimmt, der Verein aber abgelehnt.
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