Kauf mich! Leih mich!
Pünktlich zur Frankfurter Buchmesse hat die Branche ihren Aufreger. Die Initiative „Fair Lesen“, eine Allianz von prominenten Autorinnen und Autoren, Verlagen und Buchhandlungen, bangt um die Finanzierung geistiger Arbeit, wenn öffentliche Büchereien Bestseller künftig vom ersten Tag ihres Erscheinens an auch als E-Book einstellen dürfen. In doppelseitigen Zeitungsanzeigen beschwört die Inititaive die Bedrohung der literarischen Freiheit durch ein novelliertes Urheberrecht.
Am überraschendsten ist, wie verspätet diese Kampagne kommt. Denn die gegnerische Phalanx, bestehend aus Deutschlands Bibliotheken, hatte sich schon im Januar zu Wort gemeldet. In einem Offenen Brief forderte sie die Abgeordeten des alten Bundestages zu einem Gesetzentwurf auf, der die öffentliche Infrastruktur zur Teilhabe an Wissen und Information vor der systematischen Austrocknung bewahrt.
Die Klage lautet, dass die Verlage mehr als zwei Drittel der begehrtesten digitalen Neuerscheinungen bewusst und nach Belieben zurückhalten. Worin die einen ihren ökonomischen Untergang sehen, darin erkennen die anderen ihre Überlebenschance.
An der Frage selbst werden sich Wohl und Wehe des Lesens kaum entscheiden. In der 20-seitigen Stellungnahme des Bundesrates zur „Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ vom vergangenen März umfasst der strittige Paragraf 42b samt Kommentar nur eine knappe Seite. Der Regelungsbedarf im wissenschaftlichen Feld ist viel komplexer. Doch natürlich hat das „E-Lending“ populärer Titel eine besondere symbolische Dimension.
Florierende Landschaften – nur wie?
Man kann es „Fair Lesen“ nicht verübeln, wenn sie zur Messe das Augenmerk auf den Wert schriftstellerischer und verlegerischer Leistungen lenkt – und damit an eine neue Regierung appelliert, eben dies zu würdigen. Man kann aber auch die Bibliotheken verstehen, wenn sie auf einen zeitgemäßen Umgang mit digitalen Formaten dringen, der sie wie den Buchhandel längst über reine Druckerzeugnisse hinausgeführt hat.
Genau genommen verfolgen hier zwei kulturelle Akteure, die sich am liebsten gegenseitig den Schädel einschlagen würden, gemeinsame Interessen, zumal Bibliotheksnutzerinnen und Nutzer überdurchschnittlich viele Bücher kaufen. Was eine florierende literarische Landschaft erhält und was sie ruiniert, wird nur von beiden Seiten unterschiedlich intoniert und teils schief, teils verkürzt dargestellt. Insofern ist dieser Grabenkampf ein Lehrstück darüber, wie schwer es ist, privatwirtschaftliche und öffentliche Belange auf dem Weg zu einer breiten gesellschaftlichen Digitalisierung miteinander zu versöhnen.
Die Bibliotheken unterschätzen, wie entscheidend die ersten drei Monate im Leben eines Buches sind – auch die des E-Books. Ein gewisser Protektionismus, der die Möglichkeit eines Verkaufserfolges über die gefürchtete „Zwangslizensierung“ stellt, hat sich in anderen Branchen als hilfreich erwiesen: Blockbuster kommen auch erst ins Kino, bevor sie die Streaming-Portale erreichen.
[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]
Die Verlage malen zugleich zu Unrecht den Teufel einer Spotifyisierung des Buchwesens an die Wand. Es gibt keine E-Books, die, einmal angeschafft, von Tausenden gleichzeitig gelesen werden. Bibliotheken erwerben jedes Exemplar einzeln und verleihen es auf Zeit. Darin unterscheidet es sich in nichts von der physischen Kopie.
Das von „Fair Lesen“ beargwöhnte, auch von Berlins öffentlichen Bibliotheken benutzte System der „Onleihe“ ist überdies derzeit eine umständlich zu navigierende App mit unübersichtlicher Textdarstellung. Aber auch wenn sich das schon bald ändert, gibt es keinen Grund, Kompromisse zu blockieren. Die Bibliotheken könnten mit den Verlagen überschaubare Karenzzeiten aushandeln, statt auf dem ersten Tag zu bestehen – und im Gegenzug höhere Tantiemen anbieten. Das wäre ein Anfang.