Bluttat in Ibbenbüren: Schüler stach mehrmals auf Lehrerin ein! Weshalb ist das kein Mord?

Nach der Bluttat an einem Berufskolleg in Ibbenbüren, bei der eine Lehrerin erstochen wurde, hat ein Richter den verdächtigen Schüler in Untersuchungshaft geschickt. Allerdings: Der Haftbefehl wurde nicht wegen Mordes ausgestellt.

Nach der Tötung einer Lehrerin in Ibbenbüren nördlich von Münster ist gegen den verdächtigen 17-jährigen Schüler Haftbefehl erlassen worden. Ein Richter habe ihn wegen des Verdachts des Totschlags in Untersuchungshaft geschickt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft zuletzt mit. Die Obduktion der Leiche habe ergeben, dass die 55 Jahre alte Lehrerin zahlreiche Stichverletzungen erlitt und dadurch verblutet sei. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern den Angaben zufolge an. Der 17 Jahre alte Beschuldigte habe sich bisher nicht zu dem Geschehen geäußert.

17-Jähriger tötet Lehrerin: Kein Mord? Frau verblutet durch zahlreiche Stichverletzungen

Wie die Ermittlungen ergeben hätten, war gegen den Schüler wegen Konflikten mit seinen Lehrern wenige Stunden vor der Bluttat ein eintägiger Schulverweis verhängt worden. Dennoch soll er am Dienstagnachmittag seine Klassenlehrerin, die zu dem Zeitpunkt allein im Klassenzimmer war, mit einem Messer angegriffen und getötet haben. Danach habe er selbst den Notruf gewählt und sich dann widerstandslos festnehmen lassen.

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Als Mord wurde die erschreckende Tat dennoch nicht eingeordnet. Weshalb erklärt der zuständige Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt gegenüber der “Bild”: “Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann kein dringender Verdacht für ein Mordmerkmal begründet werden. Der Beschuldigte hat sich bisher nicht geäußert. Der genaue Tat­hergang ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Ob eine andere rechtliche Bewertung erfolgt, ist offen.” Als Mordmerkmal gelten zum Beispiel Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Erst dann wird wegen Mordes angeklagt.

Welche Strafe droht dem 17-Jährigen nach Ibbenbüren-Bluttat?

“Im Jugendstrafrecht ist bei Mord und Totschlag das maximale Strafmaß zehn Jahre Haft. Wenn bei Mord die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird, 15 Jahre.”, erklärt Strafrechtler Matthias Waldraff gegenüber “Bild”.

Die Berufskollegs im Kreis Steinfurt hielten am Donnerstag um 11.00 Uhr eine Schweigeminute ab. Ihnen sei es dabei auch um ein Zeichen der Solidarität mit dem betroffenen Berufskolleg gegangen, der Kaufmännischen Schule in Ibbenbüren, sagte ein Sprecher der Bezirksregierung in Münster. Dort soll der Unterricht von Montag an schrittweise wieder aufgenommen werden.

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rut/news.de/dpa