Impfpflicht-News: Droht ungeimpften Arbeitnehmern die Kündigung?

Eine Impfpflicht für einige Berufe steht immer noch zur Debatte. Da stellt sich die Frage, welche Folgen so ein Gesetz für ungeimpfte Arbeitnehmer hätte. Droht ihnen die Kündigung? Das sagen Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Droht ungeimpften Arbeitnehmern bei einer Impfpflicht die Kündigung? Bild: AdobeStock/ U. J. Alexander (Symbolfoto)

In dieser Woche werden die Stimmen nach einer Impfpflicht für einige Berufe immer lauter. SPD, Grüne und FDP haben dazu aber noch keine Entscheidung getroffen.Was würde passieren, wenn eine Impfung für einige Arbeitnehmer doch noch gesetzlich verpflichtend gilt? Müssen dann Ungeimpfte mit Konsequenzen rechnen.

Corona-News zur Impfpflicht: Kann ungeimpften Arbeitnehmern die Kündigung drohen?

Um die Grundrechte der Bürger zu wahren muss ein “verfassungkonformes Gesetz” durchgesetzt werden, sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Interview mit “Zeit“. “Dafür gibt es klare verfassungsrechtliche Leitlinien.” 

“Wenn Menschen sich gegen ihren Wunsch etwas injizieren lassen sollen, wäre das ein Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch der drohende Verlust des Arbeitsplatzes ist nicht gering zu schätzen. Auf der anderen Seite haben wir aber die Restbevölkerung, der eine Eindämmung der Pandemie zugutekäme”, so Croset. Er führte das Masernschutzgesetz an, dass auch besagt, dass nur Menschen, die gegen Masern geimpft sind zum Beispiel in Kindergärten arbeiten dürfen.

Impfpflicht in Deutschland? So können Chefs ihren ungeimpften Mitarbeiter kündigen

Wenn die Politik dieses Gesetz verabschieden sollte, könnte ungeimpften Arbeitnehmern eine “personenbedingte Kündigung” drohen. Sie greift dann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nicht mehr einsetzen kann. Das würde dann beispielsweise bei einer 2G-Regel greifen können, erklärte Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Gespräch mit dem “RBB“. Zudem könnte der Chef auch eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn er sich entscheidet nur noch Geimpfte zu beschäftigen. 

“In beiden Fällen sind die rechtlichen Hürden jedoch sehr hoch und es bedarf immer einer Einzelfallabwägung”, so Werner. Für ungeimpfte Arbeitnehmer gilt aber auch noch Kündigungsschutz in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern, wenn sie länger als sechs Monate in einem Betrieb arbeiten. Generell müssen Chefs erst einmal alles versuchen, um eine Corona-Infektion zu vermeiden. Wenn das nicht möglich ist, kann er den Arbeitsvertrag beenden.

“Rechtlich problematisch ist vor allem die sogenannte “negative Prognose”. Auch wenn die Dauer der Pandemie noch ungewiss ist, dürfte sich das Ansteckungsrisiko mit zunehmender Impfquote doch verringern.”, sagte Werner. Der Anwalt, dass es noch keine Fälle gibt. Es wird sich zeigen, ob doch noch die Impfpflicht kommt und was das für Arbeitnehmer bedeuten wird. 

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bos/news.de