Filmförderreform nimmt erste Hürde: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf
Die Bundesregierung hat eine erste Hürde bei der geplanten großen Reform der Filmförderung genommen: Am Mittwoch beschloss das Kabinett den Gesetzesentwurf über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films.
Ziel der Reform ist es, die Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland mit rund 120.000 Beschäftigten, einem Jahresumsatz in Höhe von neun Milliarden Euro und 96 Millionen Kinozuschauer:innen zu verbessern und die Filmförderung effizienter, transparenter und einfacher zu gestalten, also bürokratischen Ballast abzuwerfen. Laut Kulturstaatsministerin Claudia Roth geht es nicht zuletzt darum, wieder mehr Produktionen nach Deutschland zu locken und den „massiven“ Standortnachteilen im internationalen Vergleich entgegenzuwirken.
Vorgesehen ist unter anderem eine Zentralisierung: die Zusammenlegung der abgaben-basierten Förderung über die Verwerter-Abgaben, die von der Filmförderanstalt (FFA) verwaltet werden, mit der jury-basierten kulturellen Förderung des Bundes unter dem Dach einer erweiterten FFA.
Die entscheidenden – und strittigsten – Punkte des Vier-Säulen-Reformprojekts sind jedoch die ebenfalls von Kulturstaatsministerin Roth vorgeschlagene Einführung eines Steueranreizmodells für High-End- und Serienproduktionen sowie eine Investitionsverpflichtung für Streamingdienste und Sender.
Letztere wehren sich dagegen, künftig mindestens 20 Prozent ihrer hiesigen Einnahmen in deutsche oder europäische Produktionen reinvestieren zu müssen. Auch ist das Steueranreizmodell – 30 Prozent Steuererleichterung auf alles – in der Politik umstritten. Noch gibt es keine Signale, ob Haushälter und der Finanzminister grünes Licht geben werden. Und die Länder fordern eine Kompensation vom Bund für ihre daraus resultierenden Steuereinbußen.
Kritik am Entwurf gab es auch seitens der Kinos und der Verleiher, die ihre Interessen im Referentenentwurf zu wenig vertreten sehen. Und das, obwohl als Reformziel 35 Millionen Kinozuschauer pro Jahr für deutsche Filme anvisiert sind. Filme ohne Stätten, an denen sie öffentlich vorgeführt werden können, haben kaum eine gesellschaftlich relevante Zukunft.
So warnte etwa die AG Kino vor dem Ende des Zukunftsprogramms Kino, das unabhängige Filmtheater bei Investitionen unterstützt, und vor der geplanten Streichung der Kinoreferenzförderung. Verbandschef Christian Bräuer verglich das Vorgehen mit dem Bau von Elektroautos, bei dem es versäumt werde, „sich um Ladesäuleninfrastruktur und Straßennetze Gedanken zu machen“. Der Hauptverband Deutscher Filmtheater sieht das sehr ähnlich.
Zwar wurde im finalen Entwurf zugunsten der Kinos und der Verleiher etwas nachgebessert, und die Sperrfrist für die zunächst exklusive Auswertung neuer Filme im Kino flexibler ausgelegt. Aber die Grundrichtung bleibt. Effizienter gefördert wird künftig vor allem die Produktion von Bewegtbildern, egal ob sie am Ende im Kino zu sehen sind, auf einem häuslichen Monitor oder dem Smartphone.
Das Gesetz, oder besser: das Gesetzespaket für alle vier Säulen, muss vor Jahresende verabschiedet werden, denn das jetzige FFG läuft am 31. Dezember aus. Die Debatten über die strittigen Details zur Finanzierung finden allerdings erst im Herbst statt. Fürs Steueranreizmodell und die Investitionsverpflichtung liegen noch nicht einmal Entwürfe vor. Die Zeit ist also extrem knapp. (mit dpa)