EM-Viertelfinale: 64 Verfahren nach Türkei-Spiel in Berlin
Für einige Fußball-Fans haben die Ereignisse rund um das EM-Viertelfinale zwischen den Niederlanden und der Türkei ein juristisches Nachspiel. Im Rahmen des gesamten Einsatzes rund um das Spiel gab es laut Polizeiangaben 54 freiheitsbeschränkende oder freiheitsentziehende Maßnahmen. Zudem leiteten Polizeikräfte 64 Strafermittlungsverfahren ein. Dabei geht es etwa um einfache und gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Zwei Einsatzkräfte wurden verletzt, konnten aber im Dienst bleiben. Rund 3.200 Polizistinnen und Polizisten waren im Dienst, darunter auch Unterstützung aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und von der Bundespolizei.
Türkischer Fanmarsch gestoppt
Größte Ereignisse waren die beiden Fanmärsche Richtung Stadion. An der türkischen Variante beteiligten sich den Angaben zufolge rund 8.000 Menschen. Dieser Marsch wurde von der Polizei abgebrochen, nachdem wiederholt der sogenannte Wolfsgruß gezeigt worden war. Der Wolfsgruß drückt in der Regel die Zugehörigkeit oder das Sympathisieren mit der türkischen rechtsextremen Ülkücü-Bewegung und ihrer Ideologie aus.
Am niederländischen Fanzug beteiligten sich rund 19.000 Menschen, laut Polizei ohne größere Vorkommnisse.
In der wetterbedingt zwischenzeitlich geschlossenen Fanzone am Brandenburger Tor kam es während des Spiels zwischen beiden Fangruppen zu Auseinandersetzungen. Die Kontrahenten seien voneinander getrennt worden, woraufhin sich die Lage sofort beruhigt habe.
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