„Die Zitterpartie geht weiter“: Wer darf an Berlins Musikschulen noch unterrichten?
Dürfen Honorarkräfte an Musikschulen und Volkshochschulen unterrichten, nachdem das Bundessozialgericht 2022 geurteilt hatte, dass die regelmäßigen „Freien“ festangestellt werden müssen? Die Frage ist immer noch nicht geklärt: Laut Landesmusikrat werden von den 60.000 Berliner Musikschülern 45.000 von Honorarkräften unterrichtet, ihre Festanstellung würde laut Kultursenator Joe Chialo 20 Millionen Euro kosten. Aber der muss drastisch sparen: Zwei Mal haben die Musikschulen deshalb bereits vor dem Abgeordnetenhaus demonstriert.
Immerhin hat die Deutsche Rentenversicherung nach dem Ende ihres bundesweiten Moratoriums am 15. Oktober zugesichert, dass sie mindestens bis zum Jahresende stillhält, in den Fällen, für die das Urteil von 2022 eine Kündigung bedeuten könnte. Der Grund: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales muss den rechtlichen Rahmen festlegen – die Arbeitsgruppe tagt wieder am 25. Januar.
Erst dann kann Berlin klären, ob das hier avisierte Drei-Säulen-Modell taugt: Unterricht durch Festangestellte, durch sozialversicherte und nicht sozialversicherte Freie. Mit der Finanz-, der Bildungsbehörde und den Bezirken sei man dazu im ständigen Austausch, so die Kulturbehörde.
Honorarkräfte weiterhin in Sorge
Muss also keine Honorarkraft mehr befürchten, dass der Bezirk von der Sonderkündigungsklausel Gebrauch macht, die in die Verträge fürs laufende Schuljahr eingefügt wurden? Nein, „die Zitterpartie geht weiter“, sagte Landesmusikrats-Generalsekretärin Franziska Stoff dem Tagesspiegel.
Denn die Bundes-Arbeitsgruppe, der unter anderem der Musikschul-Verband, Verdi und der Deutsche Landkreistag angehören, hatte bereits im September konstatiert, sie erkenne für die öffentlichen Musikschulen „kein Organisationsmodell, in dem sich grundständig freiberufliche Tätigkeit rechtssicher entfalten kann“.
Unwahrscheinlich, dass dies am 25. Januar revidiert wird. Für Franziska Stoff ist Abwarten deshalb keine Option; der Landesmusikrat dringt darauf, dass das Geld für Festanstellungen und Sozialversicherungen bereitgestellt wird. Jetzt, im Zuge der Sparhaushaltsverhandlungen. Sonst bleibt es am Ende nicht bei der einen Honorarkraft in Spandau, die selbst ein Status-Feststellungsverfahren angestrengt hatte und zum 1. Oktober gekündigt wurde. Derzeit streitet man sich vor Gericht.