Böhmermann verliert erneut im Honigstreit: Imker Heinzig darf den Satiriker geben
Die Frage ist jetzt: Gibt Jan Böhmemann klein bei? Der ZDF-Satiriker hat auch in der zweiten Gerichtsrunde gegen Imker Rico Heinzig verloren. Das Oberlandesgericht Dresden wies am Donnerstag im Eilverfahren die Berufung Böhmermanns gegen eine vorherige Entscheidung des Dresdner Landesgerichts zurück. Beim „Böhmermann-Honig“ des Imkers Rico Heinzig handle es sich um zulässige Satire, hieß es zur Begründung.
Böhmermann sah Persönlichkeitsrechts verletzt
Jan Böhmermann hatte seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen, weil der Imker mit dessen Namen und Foto unter dem Schlagwort „Beewashing“ für den „Böhmermann-Honig“ warb und diesen in einem Supermarkt und online vertrieb. Ausgangspunkt dafür war wiederum ein Fernsehbeitrag im „ZDF Magazin Royal“. Böhmermann hatte darin Imkern „Beewashing“ vorgeworfen (ähnlich dem Greenwashing von Unternehmen). Der Vorwurf richtete sich expliziit auch gegen den Meißner Imker und Gründer der Bioimkerei My Honey Rico Heinzig. Als Reaktiion produzierte Heinzig den „Böhmermann-Honig“, was Böhmermann vor das Dresdner Landgericht trieb, wo er in erster Instanz verlor.
Das OLG-Urteil besagt nun, bei der strittigen Abbildung Böhmermanns auf dem Plakat handle es sich um ein Bildnis der Zeitgeschichte. Der Imker habe sich dessen in satirischer Weise bedient. Mit der Bezeichnung des Moderators als „führender Bienen- und Käferexperte“ habe er sich satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich Böhmermann als journalistisch-satirischer Investigativjournalist sehe und zu vielen Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere. Heinzig habe damit nicht nur den Werbewert Böhmermanns für seine Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern auch in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Das müsse Böhmermann hinnehmen.
Gegen die Entscheidung des OLG im Eilverfahren ist ein Rechtsmittel nicht mehr möglich. Böhmermann könnte nun ein Hauptsacheverfahren am Landgericht Dresden anstrengen und im weiteren Verlauf bei Bedarf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.
In den sozialen Medien ist die Auseinandersetzung mittlerweile zum Kampf „David gegen Goliath“ hochstilisiert worden.