Moderner Fünfkampf: Fünfkämpfer-Ärger geht weiter: Klage gegen Verbandstag

Im Deutschen Verband für Modernen Fünfkampf (DVMF) droht erneut Unruhe. Nur gut drei Monate nach der Bestimmung einer neuen Führungsspitze klagt der Bayerische Landesverband auf Annullierung der Beschlüsse und Wahlergebnisse vom Verbandstag am 7. September in Frankfurt/Main. In der Klageschrift vom 15. Dezember an das Landgericht Darmstadt, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wird das Vorgehen mit zahlreichen Verstößen gegen die Satzung des Verbandes begründet.
„Ziel ist die Feststellung der Nichtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Beschlüsse des außerordentlichen Verbandstages vom 07.09.2025, insbesondere der dort vorgenommenen Präsidiumswahlen“, teilte Bayerns Verbandspräsident Olaf Kleidon auf dpa-Anfrage schriftlich mit. Die DVMF-Führung wollte sich dazu vorerst nicht äußern, da die Klageschrift noch nicht vorliegt.
Das Landgericht Darmstadt bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klage am vergangenen Montag. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers wird die Klage dem DVMF erst nach Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses zugestellt.
Auf dem außerordentlichen Verbandstag waren Jan Langrehr und Lutz Keister zu gleichberechtigten Vizepräsidenten gewählt worden, das Amt des Präsidenten blieb unbesetzt. Mit diesem Kompromiss sollte ein langanhaltender Richtungsstreit beendet werden, der in zwei konkurrierenden Präsidien gipfelte. Der damalige Vizepräsident Jan Veder hatte zuvor seinen Rückzug angekündigt. Der als Notvorstand vom Amtsgericht Darmstadt eingesetzte Leonard Langenkamp hatte nur ein Mandat bis zum 15. September. Nach dessen Ablauf wäre der Verband nicht mehr handlungsfähig gewesen.
Die Mängelliste
Der Bayerische Landesverband bemängelt nun in seiner Klage „wegen Feststellung der Nichtigkeit bzw. Rechtswidrigkeit von Versammlungsbeschlüssen“, dass in zahlreichen Punkten gegen die Satzung verstoßen worden ist. Laut Klageschrift habe es unter anderem weder einen ordnungsgemäß gewählten Versammlungsleiter noch einen Wahlausschuss oder Protokollführer gegeben. Auch die Wahl von zwei Vizepräsidenten ohne die vorherige Bekanntgabe ihrer Aufgabengebiete „Inneres“ und „Finanzen“ sei unzulässig.
Angefochten wird überdies die Abberufung von Rechtsausschuss und Schiedsgericht und die laut Versammlungsprotokoll „kommissarische Übernahme der Funktionen Rechtsausschuss/Schiedsgericht durch die beiden Vizepräsidenten“. Dadurch sei die Unabhängigkeit der Gremien nicht mehr gewährleistet.
Wie die anderen Punkte hatte der Bayerische Landesverband dies auch bereits in einem Schreiben Anfang Oktober an die DVMF-Führung moniert. Zugleich wurde in dem Schreiben, das der dpa vorliegt, die „unverzügliche Einberufung eines neuen außerordentlichen Verbandstages“ beantragt.
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