RBB wechselt für Schlesinger-Prozesse Anwälte aus: Und wieder blecht der Beitragszahler

Der Auftakt des vom RBB angestrengten Prozesses gegen die gekündigte Intendantin Patricia Schlesinger wurde vom 20. November auf den 15. Januar verschoben. Das geschah auf Bitten des Senders, wie rbb24 Recherche Anfang August vom Landgericht Berlin bestätigt wurde. Der Sender äußerte auch auf Nachfrage des Tagesspiegels sich zu nicht, was ihn zur Bitte auf Verschiebung veranlasst hat.

Anwaltskanzlei gewechselt

Informierte Kreise nannten dem Tagesspiegel nun den wesentlichen Grund: Der RBB hat die Anwaltskanzlei gewechselt. Die neue Kanzlei braucht, ganz klar, Einarbeitungszeit, damit am 15. Janaur vielversprechend vor Gericht aufgetreten werden kann.

Anfragen des Tagesspiegels nach den Gründen beantwortete die Gremiengeschäftsstelle des Senders so: „Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir zu laufenden Gerichtsverfahren grundsätzlich keine Stellung nehmen.“

Das ist unverständlich. Die abgelöste Kanzlei, deren Arbeit die mit dem Verfahren RBB-Vertraute als „akribische Recherche“ bezeichnen, muss für bisher geleistete Aufwand bezahlt werden. Das wird teuer. Die neu beauftragte Kanzlei muss bezahlt werden. Das wird noch teurer. Bezahlen muss es der Beitragszahler.

Nun müssen die Honorare nicht unbedingt öffentlich werden, sehr wohl aber die Gründe, die die Kostensteigerung beim Verfahren auslösen und begründen. Und es müssen sehr gute, sehr gut nachvollziehbare Argumente sein. Eine Spekulation dazu: Der RBB fürchtet eine Niederlage vor Gericht, also wird der Wechsel der Kanzlei wie ein Ass aus dem Ärmel gezogen.

Der Sender hat mit dem Ende des Regimes Schlesinger auf Neuanfang gesetzt: neue Intendantin, neue Direktorinnen, neuer Rundfunkrat, neuer Verwaltungsrat. Oberstes Handlungsprinzip: Transparenz.

Dagegen wird jetzt massiv verstoßen. Geschäftsleitung und Gremien spielen die Heimlichtuer, als ob es die Öffentlichkeit nichts angehe, wie im klammen öffentlich-rechtlichen Sender mit Beitragsgeldern umgegangen wird. Im Klartext: War der Massagesitz der Patricia Schlesinger inkriminierend, so kann der für die neue Geschäftsleitung der Wechsel der Anwaltskanzlei in vergleichbarer Weise wirken. Weil es an den Senderspitzen so selbstverständlich angenommen wird, dass es für die Öffentlichkeit nicht interessant und für das Ansehen der Senderverantwortlichen nicht relevant sein kann.

Ist es aber, und zwar massiv. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass der sorglose Umgang mit Beitragsgeld zu den unveränderten Talenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört.

Anders gesagt: Patricia Schlesinger hat noch vor Prozessbeginn ihren ersten Sieg errungen.