Prozessrelevante Beweisstücke: Juwelen des Grünen Gewölbes erst nach Prozessende zu sehen
Die nach dem Diebstahl in das Grüne Gewölbe in Dresden zurückgekehrten Juwelen werden erst nach Prozessende wieder öffentlich zu sehen sein. Grund dafür sei die immer noch laufende Hauptverhandlung gegen sechs Männer vor dem Landgericht Dresden, teilten die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) am Donnerstag mit. Die mit Diamanten und Brillanten besetzten Schmuckteile sind Beweisstücke in dem Strafverfahren.
Am Dienstag hatte eine Restauratorin beim Prozess ausführlich über den Zustand der zurückgegebenen Stücke berichtet. Demnach sind einzelne Teile erheblich geschädigt oder unvollständig, etliche Steine fehlen. Es gibt zudem Kratzer, Verformungen und Feuchtigkeitsschäden. Die SKD will eine Expertenkommission einberufen, um mögliche Restaurierungsmaßnahmen zu diskutieren.
Am 25. November 2019 waren aus dem Historischen Grünen Gewölbe 21 Schmuckstücke mit rund 4.300 Diamanten und Brillanten gestohlen worden. Der Wert der Kunstwerke wird auf rund 113 Millionen Euro geschätzt.
Seit Januar 2022 sind vor dem Landgericht Dresden sechs junge Männer wegen schweren Bandendiebstahls und schwerer Brandstiftung angeklagt. Im Rahmen einer Verfahrensverständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung war im Dezember 2022 ein Teil der Beute zurückgegeben worden.
Die SKD bestätigten die Rückkehr unter anderem des berühmten Bruststerns des polnischen Weißen Adler-Ordens aus einer Brillantgarnitur von 1746 und 1749, eines Degens in mehreren Teilen, aber ohne Klinge sowie weiterer Teile, darunter zwei Schuhschnallen, sechs Rockknöpfe und ein Schulterstück, ein sogenanntes Epaulette.
Nach wie vor fehlen laut SKD große Teile eines Brillantkolliers und eine Brustschleife der Königin Amalie Auguste, die Epaulette mit dem „Sächsischen Weißen“ sowie einzelne Kleinteile.
Um sich etwaige Schadensersatzansprüche sowie Akteneinsicht zu sichern, hat der Freistaat Sachsen im laufenden Prozess einen sogenannten Adhäsionsantrag beim Landgericht Dresden eingereicht. Es sei absehbar, dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten erfolgreich geltend gemacht werden können.
Ein Adhäsionsverfahren bietet dem Verletzten einer Straftat die Möglichkeit, einen vermögensrechtlichen Anspruch, etwa einen Schadensersatz, bereits im Strafverfahren geltend zu machen.
SKD-Generaldirektorin Marion Ackermann betonte erneut, die Rückkehr des Schmuckes mit dem Publikum feiern zu wollen. Er werde zu erleben sein, dass „die kunsthistorisch wichtigsten Schmuckstücke wieder in unserem Besitz sind und dass nur noch wenige Stücke fehlen“, sagte Ackermann. Die Restaurierung werde „den prachtvollen Gesamteindruck“ vervollkommnen.
Laut SKD bleiben das Grüne Gewölbe, das Kupferstich-Kabinett, das Münzkabinett sowie die Rüstkammer im Dresdner Residenzschloss vom 30. Januar bis 10. Februar für Gäste geschlossen. Grund dafür seien reguläre Putz- und Wartungsarbeiten.
Der Prozess zum Juwelendiebstahl soll am 17. Januar fortgesetzt werden. Im Falle eines Geständnisses können die Angeklagten mit milderen Strafen rechnen. Vier der sechs Angeklagten haben bereits Aussagen angekündigt. (epd)
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