Schock-Vorfall in Malchin: Opernsängerin (23) von Auto erfasst und liegengelassen

In Malchin ist am 2. Weihnachtstag eine junge Frau tot am Straßenrand gefunden worden. Die 23-jährige Opernsängerin wurde offenbar schon am Sonntagabend angefahren – und liegengelassen. Eine 21-Jährige soll den Unfall verursacht haben.

Nach dem tödlichen Verkehrsunfall in Malchin (Mecklenburg-Vorpommern) am ersten Weihnachtstag versuchen Polizei und Staatsanwaltschaft, den genauen Unfallhergang zu rekonstruieren. Bei dem Unfall in der Nacht auf den 2. Weihnachtstag war eine junge Frau ums Leben gekommen.

Fahrerflucht in Malchin: Opernsängerin (23) von Auto erfasst und liegengelassen

Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, soll es sich bei der Toten um die 23-jährige Opernsängerin Friederike S. handeln. Ersten Erkenntnissen nach wurde die junge Frau von einem Golf angefahren. Die Fahrerin (21) des Unfallwagens ließ die schwer verletzte junge Frau einfach liegen. Friederike S. erlag kurz darauf ihren schweren Verletzungen.

Spaziergänger findet Leiche von junger Frau Stunden später

Erst am Morgen danach hatte ein Spaziergänger die Leiche der jungen Frau entdeckt. Ob die 23-Jährige möglicherweise überlebt hätte, wenn die Unfallfahrerin den Notruf alarmiert hätte, ist bislang noch völlig unklar. Bekannt ist lediglich, dass sich Friederike S. in der Unfallnacht nach einer Familienfeier zu Fuß auf den Weg ins Kulturzentrum machte. Dort wollte die junge Frau offenbar eine Tanz-Veranstaltung besuchen.

Friederike S. offenbar von 21-Jähriger totgefahren

Als Friederike S. um 22.30 Uhr die B 104 überqueren will, wird sie plötzlich von einem VW Golf erfasst, berichtet die “Bild”. Dabei sei der Körper der jungen Frau ersten Erkenntnissen zufolge mehrere Meter auf eine Wiese geschleudert worden. Ob die Opernsängerin nach dem heftigen Aufprall noch lebte, soll nun eine Obduktion klären.

Unfallfahrerin will tödlichen Aufprall nicht bemerkt haben

Wie die “Bild” zudem erfahren haben will, soll sich die 21-jährige Unfallfahrerin 20 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei gemeldet haben. In dem Gespräch mit den Beamten behauptete sie, dass sie einen Knall wahrgenommen habe. Sie habe dabei jedoch nicht an einen Unfall geglaubt. Sollte sie jedoch gelogen haben und den Unfall absichtlich verschwiegen haben, drohen ihr wegen Fahrerflucht und fahrlässiger Tötung mehrere Jahre Haft.

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sba/news.de