Kriminalität: Sängerin Melanie Müller wehrt sich gegen Hitlergruß-Urteil

Die Schlagersängerin Melanie Müller (37) steht erneut wegen Hitlergruß-Vorwürfen vor Gericht. Am Donnerstag (10.00 Uhr) beginnt vor dem Landgericht Leipzig der Berufungsprozess gegen die frühere RTL-Dschungelkönigin.
Das Amtsgericht Leipzig hatte Müller im August 2024 wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt. Dagegen hatte die heute 37-Jährige Berufung eingelegt. Das Gericht hat weitere Termine für den 5. und 12. Januar angesetzt.
Vorwurf: Hitlergruß bei Konzert gezeigt
Laut erstinstanzlichem Urteil hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert – also 5.700 Euro. Müller hatte die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!” und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.
+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++
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