Aufschrei nach sexuellem Missbrauch: Geistig behindertes Mädchen (14) von Onkel geschwängert – Abtreibung verwehrt!

Der Aufschrei ist riesig, nachdem das Schicksal einer 14-Jährigen aus Polen bekannt wurde: Das geistig behinderte Mädchen wurde nach einer Vergewaltigung von ihrem Onkel schwanger, die Ärzte weigern sich jedoch, eine Abtreibung vorzunehmen.

Die Abtreibungsgesetze im erzkatholischen Polen sind strenger als in anderen europäischen Ländern: 2020 wurde in den polnischen Gesetzen festgelegt, dass Schwangerschaftsabbrüche nur noch dann legal durchführbar sind, wenn eine werdende Mutter in Lebensgefahr schwebt oder das Kind bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde. Doch selbst wenn diese Umstände vorliegen, sind mit medizinischer Expertise durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche nicht garantiert, wie ein aktueller Fall aus Polen zeigt, der derzeit für hitzige Diskussionen sorgt.

Abtreibung verweigert trotz Vergewaltigung: Geistig behinderte 14-Jährige hätte Kind ihres Onkels austragen sollen

Im konkreten Fall, der unter anderem in der britischen “Daily Mail” geschildert wurde, geht es um eine 14-Jährige mit einer geistigen Behinderung, die Opfer eines abscheulichen Sexualdeliktes wurde. Die Jugendliche wurde von ihrem eigenen Onkel vergewaltigt und geschwängert – die Indikation für eine legale Abtreibung in ihrer polnischen Heimat liegt also vor. Dennoch wird der 14-Jährigen der Schwangerschaftsabbruch verweigert: In gleich zwei Krankenhäusern in der Woiwodschaft Podlachien wurde die Jugendliche abgewiesen, als sie in Begleitung ihrer Tante mit dem Wunsch nach einer Abtreibung vorstellig wurde. Die behandelnden Ärzte lehnten die Behandlung der jungen Patientin ebenso wie einen Schwangerschaftsabbruch ab, zudem wurden der 14-Jährigen Auskünfte verweigert, wo sie eine Abtreibung vornehmen lassen könne.

Onkel schwängert behinderte Nichte bei Vergewaltigung – verweigerter Abbruch erhitzt Gemüter

Ein klarer Verstoß gegen in Polen geltendes Recht, hatte die Tante der 14-Jährigen doch sogar anwaltliche Dokumente vorgelegt, die den sexuellen Missbrauch der Minderjährigen und die daraus resultierende Schwangerschaft belegten. Erst als die Angehörigen im Namen der 14-Jährigen die Federa-Stiftung kontaktierten, die sich in Polen für die Themen Frauen und Familienplanung einsetzt, wurde der Jugendlichen ärztliche Unterstützung gewährt. Inzwischen wurde das bei der Vergewaltigung gezeugte Kind abgetrieben, wofür die missbrauchte 14-Jährige nach Warschau reisen musste.

Gesundheitsministerium ermittelt gegen Kliniken nach Verweigerung von Abtreibung

Als das Schicksal des jungen Mädchens an die Öffentlichkeit kam, machte sich ein Aufschrei im Land breit. Angaben des polnischen Gesundheitsministeriums seien Untersuchungen eingeleitet worden, die der anfänglichen Weigerung der Ärzte in Podlachien auf den Grund gehen sollen. Die Kliniken hätten sich einer “Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Bestimmungen” schuldig gemacht und hätten die Abtreibung entweder selbst durchführen oder der Patientin einen Ort nennen müssen, an dem ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werde.

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loc/news.de