Gesetzesänderungen November 2023 aktuell: Zuwanderung ausländischer Fachkräfte, Pass-Erstellung: Das gilt ab 01.11.

Der November bringt wieder neue Gesetzesänderungen. In diesem Monat gibt es unter anderem neue Gesetze zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Welche Regelungen auf Sie zukommen, lesen Sie hier.

Jeden Monat aufs Neue treten neue Gesetze in Kraft. So auch im November 2023. Die folgenden Änderungen kommen auf die Bürger und Bürgerinnen zu.

Neue Gesetze ab November 2023: Personalausweis und Reisepass digital beantragen

Ewiges Warten beim Bürgeramt könnte bald Geschichte sein – zumindest wenn es um die Erstellung und Abholung vonPersonalausweisen und Reisepässen geht. Viele Schritte sollen ab November nämlich online möglich sein. Eineoriginale Unterschrift, die vor Ort im Amt geleistet werden muss, ist nicht länger nötig. Stattdessen reicht ab dem 1. November 2023 die Zustimmung zu einem vorformulierten Text. In vielen Fällen soll kein zusätzlicher Termin mehr nötig sein,Personalausweise und Reisepässe könnten künftig über Poststation-ähnlicheAutomaten abgeholt werden. “Diese Neuerung ermöglicht es Kommunen, auch hoheitliche Dokumente mit Online-Ausweis an speziellen Automaten und ohne Abholtermin auszugeben. Neben Reisepässen können damit künftig auch Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel in Kommunen, die diesen Service anbieten, am Automaten abgeholt werden”, heißt es auf der Website des Bundesinnenministeriums.

Ab November 2023: Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland

Im November tritt zudem das “Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung” in Kraft. Dadurch ist es ausländischen Fachkräften leichter möglich, nach Deutschland zu kommen und in der Bundesrepublik nach Arbeit zu suchen. Zudem wird die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen vereinfacht. Um als Ausländer die “Blaue Karte EU” zu erhalten und so als Fachkraft zu gelten und in Deutschland einzuwandern, wird jedoch ein qualifizierter Berufs- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt. Betroffene Personen könnten dann in jedem qualifizierten Bereich arbeiten, auch wenn dieser nicht reglementiert ist. Die Ausbildung und Beschäftigung müssen nicht mehr zusammenhängen. Auch Änderungen bei Gehaltsgrenzen und der Liste der Berufe seien vorgenommen worden, wie “Focus” berichtet.

Thomas Gottschalk hört “Wetten, dass…?”-Moderator auf; Streamingdienste erhöhen Preise

Wie bereits vorab abgekündigt, hängt Thomas Gottschalk seinen Job als ”Wetten, dass…?”-Moderator an den Nagel. Am 25. November 2023 gibt es die letzte Ausgabe mit ihm im ZDF.

Gerade jetzt, wo die kalte Jahreszeit beginnt, freuen sich viele Menschen nicht nur auf einen gemütlich Fernsehabend mit beispielsweise der letzten “Wetten, dass…?”-Folge mit Gottschalk, sondern auch aufs Binge Watching diverser Videos-on-Demand-Formate. Dabei gibt es jedoch einen Haken: Der Streamingdienst Disney+ erhöht seine Abo-Preise. Das Premium-Abo kostet ab dem 1. November 11,99 Euro pro Monat, der Standard-Tarif 8,99 Euro und der Tarif Standard mit Werbung 5,99 Euro.

Änderung im November 2023: Manuela Schwesig wird Bundesratspräsidentin

Im November gibt es auch eine Änderung im Bundesrat. Manuela Schwesig, die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, wird zur neuen Bundesratspräsidentin und löst damit Dr. Peter Tschentscher ab.

Warnungen über Cell Broadcast ab November auch für ältere Handys, Kfz-Versicherung wechseln

Moderne Smartphones können bereits seit Anfang des Jahres Warnungen über das Warnsystem Cell Broadcas empfangen. Ab November ist dies durch den Rundfunkkanal 919 auch älteren Handys möglich. Dazu müssen Nutzer besagter Mobilfunktelefone jedoch selbst aktiv werden, wie “Focus” schreibt, und in den Nachrichteneinstellungen die dreistelligen Nachrichten-IDs aktivieren. Sollte die Kanalnummer 919 wählbar sein, muss diese Option für die Aktivierung gewählt werden. Andernfalls kann die Nummer 919 aber auch manuell eingegeben werden.

Außerdem wichtig zu wissen: Wer seine Kfz-Versicherung zeitnah wechseln möchte, sollte seine alte bis zum 30. November kündigen. Das Kfz-Versicherungsjahr endet nämlich zum 31. Dezember.

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rad/news.de