Justiz: Falsche Missbrauchsvorwürfe: Verurteilte Frau kommt frei

Eine wegen Vergewaltigung ihrer Partnerin zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilte Frau muss freigelassen werden. Der zuständige Senat habe die Unterbrechung der Strafhaft angeordnet, teilte das Oberlandesgericht Braunschweig mit. Das Verfahren steht in Zusammenhang mit einem großen Missbrauchprozess, bei dem die Eltern der Lebensgefährtin zunächst auch zu langer Haft verurteilt worden waren. Sie sind mittlerweile aber freigesprochen, weil das Lügenkonstrukt des vermeintlichen Opfers aufflog.

Landgericht verhängte mehr als sechs Jahre Haft

Das Landgericht Braunschweig hatte die damals 28-Jährige im Juli 2022 wegen mehrerer schwerer Straftaten gegen ihre damalige Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt. Die Angeklagte hatte die Taten damals im Rahmen einer Verständigung eingeräumt.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das folgende Urteil gegen die Eltern aber wegen erheblicher Zweifel aufhob, stand auch ein dickes Fragezeichen hinter dem ersten Urteil gegen die frühere Partnerin der Tochter.

Anwalt spricht von Justizirrtum

Die zunächst verurteilte Frau widerrief ihr Geständnis und das OLG Braunschweig befand nun, dass der Wiederaufnahmeantrag zulässig sei. Der Anwalt der 32-Jährigen, Friedrich Fülscher hatte mit Blick auf das Verfahren schon vor Monaten von einer Entwicklung zu einem der “größten Justizirrtümer der Nachkriegszeit” gesprochen.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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kns/roj/news.de