Anti-Diskriminierungspraxis im WDR: Keine Ausstrahlung, Ausstrahlung mit Hinweis, Ausstrahlung

Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) passt auf. Ob „Schimanski“, die „Otto-Show“ oder „Schmidteinander“, die öffentlich-rechtliche Anstalt schaut genau hin, ob sich nicht diskriminierende Inhalte, ob granular oder massiv, in den Sendungen finden. Falls ja, wird eine „Hinweistafel“, wie der WDR seine Warnungen nennt, vorgeschaltet. „Das folgende Programm wird, als Bestandteil der Fernsehgeschichte, in seiner ursprünglichen Form gezeigt. Es enthält Passagen, die heute als diskriminierend betrachtet werden.“

Inhaltliche Prüfung

Beschäftigt der größte ARD-Sender eine eigene Anti-Diskriminierungseinheit? Auf entsprechende Fragen des Tagesspiegels gibt die WDR-Kommunikation diese summarische Antwort: „Wir zeigen regelmäßig beliebte Sendungen aus unserem Archiv. Zuvor findet noch einmal eine inhaltliche Prüfung durch die Redaktion statt. Dabei kann die Redaktion in Absprache mit der Programmplanung zu dem Schluss kommen, eine Sendung aus dem Archiv nicht erneut auszustrahlen. Im Falle einer Ausstrahlung werden die Sendungen in ihrer ursprünglichen Form gezeigt, Inhalte werden nicht gelöscht.

Bei den allermeisten Sendungen aus dem Archiv sei eine Einordnung des Kontextes nicht erforderlich. Sehr selten würden sie Passagen enthalten, die aus heutiger Sicht als diskriminierend empfunden werden könnten, was eine Einordnung erforderlich mache. „Dazu nutzen wir in diesen Ausnahmefällen Hinweistafeln zu Beginn der Sendung und ordnen das Format entsprechend ein“, teilte der WDR mit.

Schon toll, aber welche Sendungen werden denn gar nicht mehr gezeigt, liegen also im „Giftschrank“? Welche Kriterien genau greifen denn? Wie reagiert das Publikum? Würde ja alles interessieren, aber auf solche Nachfragen reagiert der Sender nicht. Wahrscheinlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Keller und prüfen die eingelagerten Bestände.