Neue Gesetze ab Oktober 2022: Mindestlohn, WhatsApp und Co.! Diese Gesetzesänderungen gelten ab dem 01.10.

Der Oktober bringt wieder neue Gesetze mit. Zahlreiche Gesetzesänderungen zu den Corona-Regeln, zur Mindestlohnerhöhung, zur Führerscheinprüfung und weiteren Bereichen treten bald in Kraft.

Der neue Monat bringt immer wieder aktuelle Gesetzesänderungen mit sich. Auch ab dem 1. Oktober erwartet die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland wieder neue Gesetze. Welche Regelungen kommen werden, erfahren Sie in dieser Übersicht.

Neue Gesetze im Oktober 2022: Mindestlohn wird erhöht

Der Mindestlohn in Deutschland wird gesetzlich zum 1. Oktober auf 12 Euro erhöht. Es ist bereits die zweite Erhöhung. Er stieg im Juli bereits von 9,82 auf 10,45 Euro je Stunde. Von dem neuen Mindestlohn profitieren mehr als sechs Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Verdienstobergrenze für geringfügig Beschäftigte wird erhöht

Nicht nur der Mindestlohn wird erhöht, auch Minijobber bekommen mehr. Durch eine Anhebung der Verdienstobergrenze erhalten die geringfügig Beschäftigten ab dem 1. Oktober 520 Euro im Monat, zuvor waren es 450 Euro. Laut Koalitionsvertrag entspricht das einer Arbeitszeit von zehn Stunden in der Woche zu Mindestlohnbedingungen. Auch Midijobber dürfen sich über ein Gehaltsplus freuen. Sie dürfen zukünftig zwischen520,01 und 1.600 Euro pro Monat verdienen. Zuvor waren es zwischen450,01 und 1.300 Euro.

Gesetzesänderung ab Oktober: Kurzarbeit läuft weiter

Die leichteren Zugangsbedingungen für Kurzarbeit wurden vom Kabinett über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. “Das verschafft den Unternehmen Planungssicherheit in einem derzeit schwierigen wirtschaftlichen Umfeld”, schreibt die Bundesregierung.

Gesetzesänderungen ab dem 1. Oktober: Neue Corona-Regeln kommen

Der dritte Pandemie-Herbst bahnt sich an und die Bundesregierung warnte bereits vor einem Anstieg der Corona-Fälle und einer Belastung des Gesundheitssystems. Deshalb wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst und vom Bundesrat am 16. September abgesegnet. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 sollen die neuen Regelungen gelten. “Der Bundesrat hat nun einem entsprechenden Gesetz abschließend zugestimmt. Ziel der Neuregelungen ist, vor allem den Schutz vulnerabler Gruppen im Herbst und Winter zu verbessern”, heißt es dazu auf der Webseite der Bundesregierung. So soll es bundesweit eine Masken- und Testpflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geben. Auch in Arztpraxen soll das Tragen einer Maske ab Oktober verpflichtend sein. Das selbe gilt auch für den öffentlichen Personenfernverkehr. In Flugzeugen entfällt das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Darüber hinaus können die Bundesländer aufgrund der Lage entscheiden, ob sie die Maskenpflicht auf den Nahverkehr, den Einzelhandel oder Veranstaltungen ausweiten. Eine Testpflicht für Schulen und Kindergärten kann angeordnet werden, genauso wie eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse. Weitere Beschlüsse finden Sie hier.

Erleichterte Arzneimittelabgabe wird verlängert

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet noch weitere Regeln. Die erleichterten Arzneimittelabgaberegeln werden bis zum 7. April 2023 verlängert, schreibt die “Deutsche Apotheker Zeitung”. Diese Maßnahme wurde im Frühjahr 2020 im Rahmen der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführt. Auch die Testverordnung und Corona-Impfverordnung wurden bis Ende 2022 verlängert.

Corona-Impfungen weiterhin in Apotheken, Zahnarzt- und bei Tierarztpraxen

Für eine Corona- oder Grippeschutz-Impfung müssen Bürger und Bürgerinnen nicht wieder zum Impfzentrum oder ihrem Hausarzt gehen. Apotheker:innen, Tierärzte und Zahnärzte dürfen ab dem 1. Oktober bis zum 30. April 2023 weiter impfen. Zudem werden die Schulungen für Apotheker:innen zu Grippeschutz- und Covid-19-Impfungen wechselseitig anerkannt.

Wegen Energiesparverordnung! Heizungscheck ab Oktober Pflicht

Die Energiekrise belastet die Bundesrepublik Deutschland, um sie zu bewältigen ist jeder aufgerufen, Energie einzusparen. In diesem Sinne wurden auch zwei Energiesparverordnungen vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste Verordnung trat im September in Kraft. Demnach dürfen unter anderem private Pools nicht mehr beheizt werden. Außerdem wurde eine Klausel gestrichen, wodurch Mieter nicht mehr verpflichtet sind eine bestimmte Mindesttemperatur in Wohnräumen einzuhalten. Die zweite “mittelfristige” Sparanordnung greift ab Oktober und umfasst einen Heizungscheck. Dazu sind alle Hausbesitzer und Eigentümer:innen von Gebäuden verpflichtet. Sie sollen ihre Gasheizungen checken und optimieren lassen. Dafür haben sie zwei Jahre, bis zum 15. September 2024 Zeit. Zudem muss ein hydraulischer Abgleich gemacht werden undineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden. Unternehmen, die einen Energieverbrauch von 10 Gigawattstunden haben müssen Energieeffizienzmaßnahmen einhalten.

Steuererklärung bis zum 31. Oktober abgeben

Die Steuererklärung ist für viele eine nervige Pflicht. Alle, die ihre Einkommens- und Grundsteuererklärung für das Jahr noch vor sich herschieben, haben noch bis zum 31. Oktober Zeit sie beim Finanzamt einzureichen.

Neue Gesetze bei DHL

Wenn DHL seine Preise erhöht, stöhnen viele Nutzer:innen des Paketservices der Deutschen Post auf. Erst im September gab es Änderungen für Nutzer:innen von Packstationen. Ab Oktober müssen Kund:innen des Versandunternehmens nun für den Service GoGreen einen Aufpreis zahlen, um Pakete klimaneutral empfangen zu können, wie aus den AGBs hervorgeht. Empfänger können nun selbst diesen Service buchen, vorher war es nur dem Absender möglich. Wer alle Pakete und Päckchen klimaneutral erhalten will, muss eine Jahresgebühr für den ServiceDHL GoGreen Plus entrichten.

Theoretische Führerscheinprüfung

Alle die vorhaben ab Oktober oder später ihren Führerschein zu machen, müssen sich auf eine Änderung einstellen. Denn die Fragen bei der theoretischen Führerscheinprüfung wurden überarbeitet und es kommen neue hinzu.

Telekom erhöht Preise für Festnetzanschlüsse undstellt WLAN-Service ein

Auf Telekom-Kund:innen kommen gleich zwei Änderungen zu. Zum einen erhöhen sich die “Call Start”-Festnetz-Tarife um bis zu 2 Euro im Monat. Der Preis für den Tarif erhöhte sich von 21,95 Euro auf 23,95 Euro. Kund:innen, die ihren Vertrag für den Festnetztarif 2008 abgeschlossen haben, müssen monatlich anstatt 18,95 Euro nun 20,95 Euro zahlen, schreibt das Portal “Teletarif.de”.Es handelt sich hierbei um den analogen MSAN-Anschlüsse, bei denen Festnetztelefone angeschlossen sind.

Auch Autofahrer müssen sich umorientieren und können bald nicht mehr über die Telekom einen HotSpot in ihrem Fahrzeug erstellen. Denn das telekommunikationsunternehmen stellt zum 15. Oktober den Vertrieb und die Nutzung des WLAN-Services CarConnect ein. 

WhatsApp funktioniert ab 24. Oktober nicht mehr auf einigen Handys

Nutzer von älteren iPhones können ab dem 24. Oktober nicht mehr WhatsApp nutzen. Betroffen sind alle Modelle wie das iPhone 5 oder 5c. Der Messenger läuft dann nur noch auf Smartphones mit dem Betriebssystem iOS12 oder höher.

Apple erhebt Preise im App-Store und für In-App-Käufe

Ab dem 5. Oktober ändert Apple die Preise für In-App-Käufe in Apps und im App-Store in den EU-Ländern, in Euro-Ländern sowie in Ägypten, Japan und Vietnam. Es gibt verschiedene Preisspannen. Die Preise variieren zum Beispiel von 0,99 Euro bis 1,19 Euro (Preisstufe 1) oder von 9,99 bis 11,99 Euro (Preisstufe 11). Wenn die Änderungen gelten, will Apple den Abschnitt “Preise und Verfügbarkeit” im Bereich “Meine Apps” in seinem App Store aktualisieren. Die Anbieter der Apps können die Preise für ihre Apps und In-App-Käufe dann immer wieder anpassen, berichtet “Basicthinking“.

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bos/gom/news.de/dpa