Vorschriften zur Nachtruhe: Bei diesen Störungen drohen bis zu 5.000 Euro Bußgeld

  • Ruhestörungen können bis zu 5.000 Euro Bußgeld kosten
  • Ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke von 30 bis 40 dB einzuhalten
  • Daher ist vieles während der Nachtruhe grundsätzlich nicht erlaubt

Wenn Sie Ihre Nachbarn kein Auge zu kriegen, weil Sie auch nach 22 Uhr noch am Hämmern, Sägen und Bohren sind, dann kann schnell ein ziemlich hohes Bußgeld drohen: Ein Verstoß gegen die nächtliche Ruhezeit nach 22 Uhr ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld sanktioniert werden. Doch Lärm ist meist subjektiv und was den einen stört, könnte dem anderen egal sein. Streits sind also praktisch vorprogrammiert. Wir zeigen, wie es im Zweifel um Ihre Rechte steht.

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Nachtruhe: Diese Vorschriften gelten grundsätzlich

Eine Lärmbelästigung liegt vor, wenn Sie sich zwischen 22 und 6 Uhr nicht an die Nachtruhe halten. Ebenso sind an Sonn- und Feiertagen gesetzliche Ruhezeiten einzuhalten. Nicht jede Lärmbelästigung ist automatisch auch eine Ordnungswidrigkeit: Wenn Ihre Nachbarn sich entscheiden, um 7 Uhr mit dem Bohren zu beginnen, dann ist das leider deren gutes Recht. Zur Mittagszeit gibt es übrigens keine bundesweit geltenden Ruhezeiten mehr – Kurorte können jedoch jeweils auf kommunaler Ebene entscheiden, ob sie eine Verordnung zur Mittagsruhe haben wollen. Zudem sind in vielen Mietverträgen und Hausordnungen ebenfalls Ruhezeiten festgelegt, an die man sich als Mieter halten sollte – die Vorgaben in der Hausverordnung können unter Umständen sogar strenger ausfallen.

Wie laut darf man nachts zu Hause sein?

Innerhalb der Ruhezeiten gilt es, die sogenannte Zimmerlautstärke einzuhalten. Die Geräuschkulisse sollte also nicht außerhalb der Wohnung des Verursachers zu hören sein. Gerichtliche Entscheidungen haben eine Lautstärke von mehr als 30 bis 40 dB in der Nacht als ruhestörend anerkannt. Das sind allerdings nur Richtwerte, auch leiserer Krach kann als Ruhestörung beurteilt werden. Zum Vergleich: 40 Dezibel ist in etwa die Lautstärke, die in einer ruhigen Bibliothek oder bei einem leisen Gespräch herrscht. Eine Rechtfertigung für eine Anzeige findet sich im Fall, dass nachts laute Musik laufen sollte oder noch gehämmert wird, relativ schnell.

Sport, Gartenarbeit und Wäsche waschen: Das ist nach 22 Uhr verboten

In den verschiedenen Gesetzen zur Lärmbelästigung – darunter einige Landesimmissionsschutzgesetze, das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die europäische Richtlinie zum Umgebungslärm – werden mehrere Arten von Lärm aufgeführt, aus denen sich die Dinge ableiten lassen, die man nachts meiden sollte:

  • Fluglärm
  • Freizeitlärm
  • Gewerbelärm
  • Schienenverkehrslärm
  • Sportlärm
  • Straßenverkehrslärm

Wichtig sind dabei für Privatpersonen vor allem Freizeitlärm und Sportlärm. Gemeint ist Krach, der beispielsweise durch zu laute Filme, Musik oder laute Sportübungen entsteht. In einzelnen Fällen kann auch Gewerbelärm eine Rolle spielen – etwa beim Auftritt der eigenen Band, die gewerblich ein Konzert in einem bewohnten Gebiet spielt und damit möglicherweise Anwohner stört. Ebenso sind Heimwerken, Rasenmähen, Staubsaugen, Wäschewaschen und viele andere Tätigkeiten rund ums Haus oder die Wohnung nach 22 Uhr zu vermeiden. Selbst die Arbeit mit vermeintlich leiseren Geräten kann zu Problemen mit Nachbarn führen. Wer einen Balkon, eine Terrasse oder einen Garten besitzt, sollte ebenfalls auf die Lautstärke achten. Auch hier gilt ein Maximum von 30 bis 40 dB ab 22 Uhr.

Gehen Sie ins direkte Gespräch mit Nachbarn

Selbst der ruhigste und netteste Nachbar kann bei einer Ruhestörung mitten in der Nacht extrem genervt und aggressiv reagieren. Und manch einer verliert nicht nur die Nerven, sondern ruft tatsächlich auch mal die Polizei. Stellen die Beamten fest, dass es sich tatsächlich um eine handfeste Ruhestörung handelt, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, auf Kritik der Nachbarn einzugehen, sich für etliche Ruhestörungen zu entschuldigen und diese direkt zu beenden. Sitzt man wiederum auf der anderen Seite und fühlt sich durch den Krach von Nachbarn gestört, sollte man nicht immer gleich die Polizei rufen. Wer freundlich und aufgeschlossen in die Kommunikation geht, dürfte merken, dass sein Gegenüber schnell einsichtig wird – niemand hetzt seinen Nachbarn gerne die Polizei auf den Hals. Dabei ist es wichtig, ins direkte Gespräch zu gehen. Ein Zettelkrieg nützt niemandem etwas, da er den Konflikt in die Länge zieht und kann zudem schnell frech wirken.

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sfx/bua/news.de