Neue Gesetze im April 2023: Lohnerhöhungen und AKW-Abschaltung! Diese Gesetze greifen ab 01.04.23

Im April gibt es für die deutschen Bürgerinnen und Bürger neue Gesetze zu beachten. Die aktuellen Corona-Regeln laufen aus, der Vorverkauf für das 49-Euro-Ticket beginnt und für viele Menschen gibt’s mehr Lohn. Das gilt im neuen Monat.

Die deutschen Bürgerinnen und Bürger müssen sich auch im April 2023 wieder auf einige Gesetzesänderungen und neue Vorschriften einstellen. Für viele Menschen gibt es dabei positive Nachrichten. Es entfallen nicht nur die letzten Corona-Regeln und der Verkauf des 49-Euro-Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr. Wer arbeitet, darf ab dem 1.04. auch auf mehr Geld hoffen.

Änderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dürfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen

Denn ab diesem Datum werden laut Bundesfinanzministerium die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet. Berücksichtigt wird dabei “die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022”. Das heißt unter anderem für Angestellte oder Beamte: Durch die höheren Steuerfreibeträge können sie auch mit einem höheren Netto-Gehalt auf ihrem Konto rechnen.

Lohnerhöhungen für Maler, Lackerier, Leiharbeiter und im Bauhauptgewerbe ab 01.04.2023

Viele Beschäftigte sollen auch generell mehr Geld bekommen. Dazu zählen zum Beispiel Maler und Lackierer, bei denen sich der Tariflohn im April 2023 erhöht. Der Mindestlohn I (Helfer) beträgt dann laut der “Deutschen Handwerkszeitung” 12,50 Euro und soll in einem Jahr sogar auf 13 Euro steigen. Der Mindestlohn II (Gesellen) liegt ab sofort bei 14,50 Euro (ab April 2024 bei 15 Euro). Ab August 2023 sind auch höhere Vergütungen für Auszubildende geplant.

Lohnerhöhungen gibt es auch im Bauhauptgewerbe. Ab 1. April bekommen Beschäftigte im Westen Deutschlands zwei Prozent, im Osten 2,7 Prozent mehr Lohn. Gewerbliche Arbeitnehmer sowie Angestellte und Poliere haben zudem Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 450 Euro.

Außerdem dürfen sich Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen in allen Entgeltgruppen über mehr Geld freuen. Der tarifliche Mindestlohn liegt dann bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Für Entgeltgruppe 3, unter die “Ausführungen von Tätigkeiten, für die eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung” erforderlich ist, gibt es ab April zum Beispiel mindestens 14,55 Euro. Eine Übersicht für alle Entgeltgruppen liefert die Gewerkschaft IG Metall.

Gesetzesänderungen im April 2023: Vorverkauf des 49-Euro-Tickets startet

Angesichts Energiekrise und Inflation soll auch das 49-Euro-Ticket finanzielle Entlastung für die Deutschen bringen. Gültig sein wird der Nachfolger des 9-Euro-Tickets zwar erst im Mai, doch im April startet bereits der Vorverkauf für die für viele Menschen günstige Alternative beim Bus- und Bahnfahren. Nach aktuellem Stand soll es ab dem 3. des Monats es via App “Dein Deutschlandticket” sowie über bahn.de oder in der DB-Navigator-App und in den Reisezentren der Deutschen Bahn erhältlich sein.

Microsoft erhöht Preise

Teurer wird es hingegen für Nutzerinnen und Nutzer von Microsoft. Das Software-Unternehmen erhöht die Preise für seine Onlinedienste und auf Abos um rund 11 Prozent. Davon sind unter anderem Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365 betroffen. Bei bestehenden Verträgen wird die Preisanpassung erst bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit gültig

Aktuelle Corona-Regeln nur noch bis 07.04.2023 gültig

Die Corona-Pandemie ist hierzulande mittlerweile gut im Griff. Lockdowns oder die Maskenpflicht in Geschäften sowie öffentlichen Verkehrsmitteln gehören mittlerweile der Vergangenheit an. Bis zum 7. April gelten in der Bundesrepublik dennoch ein paar Regeln im Kamp gegen das gefährliche Virus. So besteht zum Beispiel noch eine FFP-2-Maskenpflicht in Arztpraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens. Weitere Maßnahmen obliegen den Bundesländern. Der Rechtsrahmen gilt aktuell nur noch bis zum 7. April. Es könnte aber kurzfristig erneut über weiter geltende Corona-Regeln entschieden werden.

Atomkraftwerke werden abgeschaltet

Aktuell sind in Deutschland noch die Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 in Betrieb. Sie sollten ursprünglich bereits Ende 2022 abgeschaltet werden. Doch die Bundesregierung beschloss im Herbst aufgrund der Energiekrise die Verlängerung der Laufzeit. Gemäß Atomgesetz sollen die drei verbliebenen Reaktoren laut Umweltministerium nun spätestens bis zum 15. April abgeschaltet.

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gom/news.de