Jurist Benjamin Lahusen im Interview: Warum geben wir die NS-Raubkunst nicht schneller zurück?

Herr Lahusen, Sie leiten das Forschungsprojekt „Recht ohne Recht“ an der Universität Frankfurt/Oder. Darin untersuchen Sie, wie mit der Rückgabe von Kulturgütern, die die Nazis vor allem Jüdinnen und Juden raubten, seit 1945 umgegangen wird. Auf welches Problem spielt der Projekttitel an?
Er soll die Aufmerksamkeit auf einen Widerspruch lenken. Es gibt in diesem Bereich faktisch eine Rechtsordnung, die aber formal keine ist. Bund, Länder und Kommunen haben im Nachklang der Washingtoner Konferenz 1998 entschieden, keine juristisch belastbaren Grundlagen zu schaffen.