Medienrechtliches Gutachten: Umwandlung von Radiosender Cosmo unzulässig

Die Umwandlung des multikulturellen Radiosenders Cosmo in eine Welle namens 1Live Street könnte gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten, das der Medienrechtler Hubertus Gersdorf im Auftrag des Netzwerks Neue deutsche Medienmacher*innen (NdM) erstellt hat.

Demnach erfüllt das angedachte Profil von 1Live Street nicht die Vorgaben, die das WDR-Gesetz dem Sender macht. Dieses schreibt der Anstalt vor, dass sie ein Hörfunkprogramm veranstalten muss, das sich „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet“.

Das neue Programm 1Live Street, das Nachfolger von Cosmo sein soll, wird sich nach Angaben des WDR an eine junge, kulturell diverse, urban orientierte Zielgruppe richten und sich schwerpunktmäßig mit der Musikrichtung Hip-Hop befassen.

Problematische Neuausrichtung auf Hip-Hop

Vor allem den Fokus auf eine jüngere Zielgruppe sieht der Gutachter als Problem, da im Gesetz für das interkulturelle Radio anders als bei anderen Sendern keine Eingrenzung auf bestimmte Altersgruppen vorgesehen ist.

Auch den Schwerpunkt auf Hip-Hop als bestimmende Musikrichtung für 1Live Street hält Gersdorf rechtlich für problematisch, weil man sich damit vor allem an ein jüngeres Publikum richte. Die Ankündigung des WDR, migrantische Perspektiven künftig über alle Programme hinweg stärker einzubinden, erlaube es dem Sender trotzdem nicht, Cosmo auf diese Weise umzuwandeln.

Anfang Juni hatte der WDR-Rundfunkrat die Pläne für das neue Radioprofil mit knapper Mehrheit abgesegnet. Der Sender Cosmo soll inklusive der zugehörigen Social-Media-Präsenz ab April 2027 wegfallen. Der WDR ist hauptverantwortlich für das Cosmo-Programm, an dem sich auch die Sendeanstalten RBB und Radio Bremen beteiligen. Der RBB will seine Inhalte künftig bei Radio 3 untermischen.

Gutachter Gersdorf, der an der Universität Leipzig seit zehn Jahren den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht innehat, sieht die Pläne für 1Live Street im Widerspruch zum Auftrag, ein interkulturell orientiertes Programm anzubieten.

Habe der Gesetzgeber etwa einen Kulturkanal vorgeschrieben, könne ein Sender diesen auch nicht in ein Sportprogramm umwidmen: „Die Programmautonomie entfaltet sich nur im Rahmen des verfassungsrechtlich vorgezeichneten und durch den Gesetzgeber festgelegten Auftrags und berechtigt nicht zur (eigenmächtigen) Umgestaltung des Auftrags“, so Gersdorf.

WDR widerspricht dem Gutachten

Liege tatsächlich ein Verstoß gegen das WDR-Gesetz vor, sei der nordrhein-westfälische Ministerpräsident verpflichtet, dagegen vorzugehen. Möglich sei auch, dass Rundfunkbeitragszahlende dagegen klagten.

Der WDR widerspricht der Einschätzung eines Rechtsgutachtens, demzufolge die Umwandlung des multikulturellen Radiosenders Cosmo in ein Programm für junge Hip-Hop-Fans gegen das WDR-Gesetz verstößt. Der WDR könne seine Angebote frei gestalten und auf bestimmte Zielgruppen ausrichten, erklärte der Sender am Montag. „Dies gilt auch für Cosmo, da der Gesetzgeber für das Angebot keine Zielgruppe festgelegt hat.“

Eine Auslegung des Gesetzes, wie sie der Medienrechtler Hubertus Gersdorf in seinem Gutachten vorgenommen habe, würde nach Ansicht des WDR zu einer verfassungswidrigen Einschränkung der Programmfreiheit führen.

Für die Neuen Deutschen Medienmacher*innen kommentierte Geschäftsführerin Elena Kountidou das Gutachten in einer Pressemitteilung: „Was der WDR plant, ist kein Reformschritt, sondern rechtswidrig. Cosmo ist gesetzlich fest verankert. Wir fordern den WDR-Rundfunkrat auf, seine Entscheidung zu revidieren, und die ARD-Intendant*innen, Cosmo als mehrsprachiges, innovatives Angebot für eine vielfältige Gesellschaft weiter auszubauen.“

Weitere Schritte zum Klageweg in NRW, den das Gutachten aufzeigt, seien in der Prüfung, schreibt Kountidou zudem in einer Mail an den Tagesspiegel.

Das geplante Cosmo-Ende sorgt seit Bekanntwerden für viel Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft. Mitte Juni hatten sich 500 Organisationen in einem offenen Brief an die Verantwortlichen gewandt und die Bedeutung von Cosmo für die migrantische Community betont.

Besonders deutlich positioniert sich der Deutsche Musikrat. Generalsekretärin Antje Valentin betonte, dass migrantische Stimmen und Perspektiven ein Anrecht auf Präsenz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätten.

Das Elektronik-Duo Mouse on Mars gab aus Protest seine im Jahr 2000 gewonnene „1LIVE Krone“ an den WDR zurück. Die Musiker bezeichneten die Abwicklung von Cosmo als „verheerenden Rückschritt in Zeiten reaktionären Denkens“ und als Zeichen gegen Weltoffenheit. (KNA/dpa/Tsp)