Kriminalität: “Raser von Moers”: Ausweisung rechtmäßig

Er raste am Ostersonntag 2019 mit Tempo 167 statt der erlaubten 50 Stundenkilometer durch Moers, erfasste den Wagen einer zweifachen Mutter – und diese starb. Der 28-Jährige wurde danach wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt und soll aus der Strafhaft in den Kosovo abgeschoben werden; obwohl er in Deutschland geboren und aufgewachsen wurde. Dagegen hat er geklagt.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Ausweisung des “Rasers von Moers” rechtmäßig ist. Nach seiner Verurteilung zu fünf Jahren Haft im Jahr 2023 bestehe laut Gesetz ein “besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse”, hatte Verwaltungsrichter Dennis Weishaupt betont.

Der in Deutschland aufgewachsene Mann habe die Tat ohne Führerschein begangen und sei danach geflüchtet, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Ihm seien narzisstische und dissoziale Züge bescheinigt worden, so Weishaupt. Die 43 Jahre alte Frau starb 40 Stunden nach der schweren Kollision.

Gegen die Entscheidung kann noch ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden, über den das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.

+++ Redaktioneller Hinweis: Diese Meldung wurde basierend auf Material der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erstellt. Bei Anmerkungen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an hinweis@news.de. +++

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kns/roj/news.de