Wespen, Schnecken und Co.: Bis zu 65.000 Euro Bußgeld! DIESE Tiere im Garten zu töten, ist strafbar

Einige Tierarten können den Menschen im Sommer in den Wahnsinn treiben. Zwar gibt es zahlreiche Hilfsmittel, die die Plagegeister fernhalten oder sogar eliminieren sollen, doch das ist nicht in jedem Fall ratsam. Viele Tiere stehen unter strengem Naturschutz. Das Töten kann harte Strafen nach sich ziehen.

Wer eine Wespe grundlos tötet, riskiert ein saftiges Bußgeld. Bild: AdobeStock / GordonGrand

Wespen, Nacktschnecken und Co.: Im Sommer können einige Tierarten regelrecht zur Plage werden. Was viele jedoch nicht wissen, nicht jedes Tier im Garten darf man bekämpfen. Einige Arten stehen unter strengem Naturschutz. Wer dagegen verstößt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Je nach Bundesland können bis zu 65.000 Euro fällig werden.

Bis zu 65.000 Euro Bußgeld! Das Töten DIESER Insekten ist in Deutschland verboten

Zwar stehen die Deutsche Wespe sowie die Gewöhnliche Wespe nicht unter besonderem Artenschutz. Dennoch ist das grundlose Töten der schwarz-gelben Insekten verboten. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es generell untersagt, “wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten”. Wann ein Grund jedoch vorliegt, ist juristische Auslegungssache. Anders sieht es bei bedrohten Arten wie der Kreisel- oder der Knopfhornwespe aus. Wer sie fängt oder verletzt, macht sich strafbar. In Thüringen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro drohen, wenn man ohne vernünftigen Grund eine Wespe fängt, verletzt oder sogar tötet, bei einer besonders geschützten Wespenart können es in Brandenburg sogar 65.000 Euro werden. Laut Roter Liste stehen in Deutschland zahlreiche Wildbienenarten unter besonderem Schutz. So dürfen auch Hornissen, Hummeln oder Wasserkäfer nicht getötet werden.

Achtung! Diese Schnecken stehen unter Naturschutz

Besonders in feuchten Sommern können Schnecken Hobbygärtner:innen förmlich in den Wahnsinn treiben. Doch auch hier gilt: Einige Arten stehen unter strengem Schutz. So sind unter anderem die Nordische Purpurschnecke,die Gefleckte Weinbergschnecke sowie die Gewöhnliche Weinbergschnecke geschützt. Wer eine geschützte Schnecke tötet, riskiert ein hohes Bußgeld. Während im Saarland bis zu 10.000 Euro fällig werden, drohen in Brandenburg bis zu 65.000 Euro Strafe.

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bua/fka/news.de