Wegen Herstellung und Besitz von Kinderpornografie: Prozess gegen Schauspieler Florian Teichmeister beginnt am 5. September

Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss sich am 5. September wegen der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie vor dem Wiener Landgericht verantworten. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Dienstag mit.

Die Behörden gingen inzwischen von 76.000 Bildern aus, die der Verdächtige besessen haben soll.

Außerdem habe ein Gutachter veränderte Dateien gefunden, was einer höheren Strafdrohung unterliege als der reine Besitz und auch den Tatbestand der Herstellung von kinderpornografischem Material erfülle, hieß es.

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Polizei wurde von Teichmeisters Lebensgefährtin informiert

Der Schauspieler, unter anderem aus der Krimi-Reihe „Die Toten von Salzburg“ und der Sisi-Verfilmung „Corsage“ bekannt, hatte bisher zugegeben, 58.000 Motive von Kindern besessen zu haben.

 58.000

Motive von Kindern soll Florian Teichtmeister besessen zu haben. 

Seine damalige Lebensgefährtin hatte darüber die Polizei informiert. Ihm droht eine Haft von bis zu drei Jahren.

Aus Sicht von Teichtmeisters Anwalt handelt es sich um ein „rein digitales Delikt“. Sein Mandant habe keine strafbaren Handlungen gegenüber anderen Personen begangen. Im Prozess wird ein Schuldbekenntnis Teichtmeisters erwartet.

 Im ZDF-Film „Die Toten von Salzburg - Königsmord“ spielte Florian Teichtmeister (rechts im Bild) Major Peter Palfinger. Links im Bild: Die Figur „Tyki“, gespielt von Adrian und Marius Maier.
Im ZDF-Film „Die Toten von Salzburg – Königsmord“ spielte Florian Teichtmeister (rechts im Bild) Major Peter Palfinger. Links im Bild: Die Figur „Tyki“, gespielt von Adrian und Marius Maier.
© picture alliance/dpa/ZDF

Ursprünglich hätte gegen den 43-Jährigen schon vor fünf Monaten verhandelt werden sollen, doch der damalige Termin musste infolge einer Erkrankung des Angeklagten kurzfristig abgesagt werden.

Das Burgtheater hatte ihn sofort entlassen, den von ihm gespielten Major Peter Palfinger in der Krimi-Reihe „Die Toten von Salzburg“ gibt es nicht mehr.

Die österreichische Regierung hat wegen des Falls entschieden, die Strafen für die Beschaffung, den Besitz und den Handel mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu verschärfen. (mit dpa)