Schutz des Informanten Julian Reichelt verletzt: Presserat leitet Verfahren gegen Holger Friedrich ein

Der Deutsche Presserat hat ein Verfahren gegen Holger Friedrich, Verleger und Eigentümer der „Berliner Zeitung“ eingeleitet, meldet die „Süddeutsche Zeitung“ . Es geht dabei um einen möglichen Verstoß gegen Paragraph 5 des Pressekodexes durch Friedrich. In dem Paragraphen zum „Berufsgeheimnis“ heißt es: „Die Presse wahrt das Berufsgeheimnis, macht vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und gibt Informanten ohne deren ausdrückliche Zustimmung nicht preis.“ Das Verfahren wurde ausgelöst durch zwei Beschwerden beim Selbstkontrollorgan der Presse.

Absender Julian Reichelt

Der frühere „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt, beschuldigt des auch sexuellen Machtmissbrauchs, soll Friedrich Mitte April interne Nachrichten aus dem Axel-Springer-Konzern geschickt haben. Friedrich verwies an Chefredakteur Tomasz Kurianowicz, Reichelt soll weiteres Material angeboten haben, die „Berliner Zeitung“ verzichtete auf eine Veröffentlichung.

Verleger Friedrich ließ den Vorgang juristisch prüfen und informierte dann Springer über Angebote und Anbieter: Julian Reichelt. Die beiden Beschwerden beim Presserat sehen darin einen eklatanten Verstoß gegen Paragraph 5 des Pressekodexes. Friedrich hat sein Vorgehen in einem Interview mit dem „Manager Magazin“ damit begründet, der Fall sei eine „gute Gelegenheit, über unsere Standards in den Medien nachzudenken“. Sprich über „den schmalen Grat zwischen Aufklärung und Denunziation“ durch geleakte Privat-Chats.

Die Sprecherin des Presserates, die Juristin Kirsten von Hutten, sagte laut „SZ“ zu dem Verfahren: „Wer seine Informanten schützt, schützt damit auch die Pressefreiheit.“ Gelte dieser Grundsatz nicht mehr, müsse man befürchten, dass Medien keine Informationen mehr erhalten, die essenziell für die Demokratie sein können. Voraussichtlich im Juni will der Presserat den Fall behandeln. Die drohenden Sanktionen hätten hauptsächlich Symbol­charakter, schreibt der Branchendienst turi2..